Die gesetzlichen Krankenkassen drängen das Land zur Eile bei der Festlegung von Qualitätsmindeststandards für die Thüringer Krankenhäuser. Obwohl die jüngste Novelle des Krankenhausgesetzes schon über ein Jahr alt sei, fehlten weiterhin klar definierte Qualitätsvorgaben, kritisierte Arnim Findeklee, Chef des Landesverbandes der Ersatzkassen. “Da ist weder unter der alten noch unter der neuen Landesregierung etwas passiert.” Die Gesetzesnovelle vom Januar 2014 sieht Mindeststandards etwa zur Personalausstattung kleiner Fachabteilungen in den rund 40 Thüringer Kliniken vor.
Welche das konkret sind, sollte von der Landesregierung festgelegt werden. Diese Richtlinie liege noch nicht vor, sagte die neue Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Dies hänge auch damit zusammen, dass das Ministerium das Gutachten eines Forschungsinstituts für die Klinikplanung habe abwarten wollen.
“Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, feste Qualitätskriterien parallel mit der Erarbeitung des neuen Thüringer Krankenhausplanes vorzulegen”,sagte Werner. Der alte Krankenhausplan gilt nur noch bis zum Jahresende. Bislang ist allerdings ungewiss, ob der Zeitplan für die Erarbeitung der neuen Planung gehalten werden kann. Kassenverbandschef Findeklee fürchtet daher weitere Verzögerungen der vom Land zu erlassenden Richtlinie.
Werner sagte, sie halte feste Qualitätskriterien für Krankenhäuser wie etwa eine Mindestzahl von Ärzten oder für bestimmte Operationen für wichtig. Die rot-rot-grünen Regierungspartner hatten in ihrem Koalitionsvertrag die Schließung von Krankenhausstandorten ausgeschlossen. Die Thüringer Krankenhäuser behandeln jährlich rund 570 000 Patienten.
Text und Foto: dpa /fw