Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie fordern die Politik auf, die Fernüberwachung schwer kranker Herzpatienten zu ermöglichen.
Die Arbeitsgruppen Telemonitoring (AG 33) und Rhythmologie (AG 1) der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie ─ Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) widersprechen der am 28. Februrar 2018 veröffentlichten Einschätzung des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG), die den Nutzen der Anwendung von Telemonitoring über implantierte Defibrillatoren (ICDs) und Resynchronisationssysteme (CRT) bei ventrikulärer Tachyarrhythmie und bei Herzinsuffizienz verneint. "Stattdessen sollten Gesundheitspolitiker, ärztliche Fachexperten und Kostenträger gemeinsam daran arbeiten, Telemonitoring flächendeckend zu etablieren", sagt der Sprecher der Arbeitsgruppe Telemonitoring der DGK, Dr. Thomas M. Helms aus Hamburg, auch im Namen des stellvertretenden Sprechers Professor Dr. Perings aus Lünen. Telemonitoring und damit zusammenhängende standardisierte Reaktionsabläufe haben sich für viele Patienten als ideale Methode der Nachsorge von Rhythmusimplantaten herausgestellt, lautet der Einwurf aus der AG Rhythmologie.
Insbesondere erscheint die wissenschaftliche Ausarbeitung des IQWiG an vielen Stellen fehlerhaft. "Das IQWiG hat in der negativen Analyse, die dem Bericht zugrunde liegt, sehr uneinheitlich gestaltete Studien zu verschiedensten Telemonitoring-Endpunkten über einen Kamm geschoren", sagt Helms und verweist auf eine Studie („InTime“), die klar dokumentiere, dass konsequent umgesetztes Telemonitoring einen Überlebensvorteil für die Patienten biete. "Diese Studienergebnisse wurden vom IQWiG mit unseres Erachtens unzutreffenden Kritikpunkten ignoriert."
Das IQWiG hatte den InTime-Forschern laut Helms unterstellt, dass sie die Kontrollgruppe bewusst schlechter behandelt hätten, um ein günstiges Ergebnis für Telemonitoring zu erreichen. "Dieser Einwand ist absolut haltlos und aus den Studiendaten eindeutig zu widerlegen", sagt Helms. Bereits in ihrer Stellungnahme im vergangenen Sommer hatte die DGK darauf verwiesen, dass Telemonitoring selbstverständlich nur wirksam werden kann, wenn in übertragene Patientendaten vollständig und regelmäßig Einsicht genommen und die Behandlung der Patienten nach klaren Handlungsregeln angepasst wird.
"Die negative Nutzenbewertung widerspricht nicht nur den internationalen Leitlinien. Die Implementierung des Telemonitorings in die medizinische Praxis findet auch eine breite politische Unterstützung", sagt Helms. Im Namen der Arbeitsgruppe Telemonitoring fordert Helms deswegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der in der Bewertung medizinischer Methoden in Deutschland das letzte Wort hat, der Einschätzung des IQWiG nicht folgt und den Nutzen des Telemonitorings anerkennt.