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Kabinett verabschiedet Entwurf für Personaluntergrenze in der Pflege

Krankenhäuser müssen künftig auf bestimmten Stationen eine Mindestanzahl an Pflegekräften beschäftigen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Gröhe: Kliniken brauchen Personaluntergrenze in Pflege 

Krankenhäuser müssen künftig auf bestimmten Stationen eine Mindestanzahl an Pflegekräften beschäftigen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Danach werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, etwa auf Intensivstationen oder im Nachtdienst.

Klinik-Verbände und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben bis Juni 2018 Zeit, die Regelungen mit Leben zu füllen. Ansonsten werde das Ministerium die Personaluntergrenzen festlegen, so das Gröhe-Ressort.

Gröhe wollte bereits mit dem Anfang 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz wieder mehr Pflege in die Kliniken bringen. Mit dem Gesetz wurde zur Stärkung der "Pflege am Bett" ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet.

In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich diese Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zudem wurde der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt, so dass dann für die Pflege jährlich 830 Millionen Euro zur Verfügung stehen.