Das berichtet die Zeitung Die Welt (Online: Dienstag, Print: Mittwoch) unter Berufung auf einen Referentenentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
“Es werden Qualitätszu- und abschläge für Leistungen eingeführt, die in außerordentlich guter oder unzureichender Qualität erbracht werden”, heißt es darin. Zuschläge seien auch für Krankenhäuser vorgesehen, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen. Kliniken, die keine Notfälle stationär behandeln, müssen demnach mit Abschlägen rechnen.
Gröhes Gesetz schreibt dem Bericht zufolge auch den geplanten Strukturfonds fest, aus dem der Abbau von überflüssigen Kliniken finanziert werden soll. Bund und Länder geben jeweils 500 Millionen Euro für den Fonds, mit dem Überkapazitäten abgebaut, Versorgungsangebote konzentriert und auch die Umwandlung von Kliniken etwa in Pflegezentren oder Hospize finanziell gefördert werden soll. Ende 2018 soll überprüft werden, ob der Fonds zum Strukturwandel beigetragen hat und ob er fortgeführt werden soll.
Text: dpa /fw