Von Fachärzten und Pflegepersonal werden bei solchen sogenannten minimalinvasiven Eingriffen besondere Qualifikationen verlangt. Kliniken müssen dafür bestimmte Fachabteilungen vorhalten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, am Donnerstag in Berlin.
Kathetergestützte Aortenklappenimplantationen dürften – nach einer Übergangszeit – nur in Kliniken mit den beiden Fachabteilungen Kardiologie und Herzchirurgie durchgeführt werden. Beim sogenannten Clipverfahren an der Mitralklappe müsse die Klinik mindestens über eine der Fachabteilungen verfügen.
Diese risikoreichen minimalinvasiven Eingriffe werden vor allem bei älteren Menschen vorgenommen, die eigentlich inoperabel seien, erläuterte die Vorsitzende des G-BA-Unterausschusses Qualitätssicherung, Regina Klakow-Franck. Für sie stelle die Aortenklappenimplantation über einen Katheter (TAVI) inzwischen eine etablierte Behandlungsoption dar.
Bei Patienten mit niedrigem Operationsrisiko bleibe der konventionelle Aortenklappenersatz durch eine offene Operation „bis auf weiteres die Methode der Wahl“. Diese Methode belaste zwar den Patienten stärker, bringt aber letztlich ein wesentlich besseres Ergebnis. Zum Beispiel sind die Herzklappen in der Regel völlig dicht. Bei der minimalinvasiven Methode ist dies nur schwer zu erreichen.
Text: dpa /fw