Künftig wird im Mutterpass vermerkt, wenn bei einer Schwangeren ein HIV-Test durchgeführt wurde. Das Testergebnis selbst wird allerdings nicht eingetragen. Mit dieser Änderung seiner Mutterschaftsrichtlinien reagierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Hinweise aus der Ärzteschaft. Untersuchungen des Robert Koch-Instituts zu 112 Mutter/Kind-Übertragungsfällen von HIV-Infektionen aus den Jahren 2004–2013 haben gezeigt, dass die Hauptursache für eine Ansteckung des Kindes vor allem das Unterlassen des HIV-Testangebotes während der Schwangerschaft ist. Denn mit Wissen um eine Infektion können Kinder während und nach der Geburt oft sehr gut vor einer Ansteckung geschützt werden.
Bislang wird Schwangeren der HIV-Test zwar empfohlen und Ärzte dokumentieren die Durchführung des zugehörigen Beratungsgesprächs. Ob es am Ende aber zu einer Testung kam, war im Mutterpass bislang nicht hinterlegt. Insbesondere Gynäkologen, Allgemeinmediziner und Notfallmediziner führen die HIV-Tests durch und sind jetzt aufgerufen, diese im Mutterpass zu vermerken.
Von der Dokumentation der Testung im Mutterpass versprechen sich Experten eine insgesamt bessere Nutzung des Tests. Dies kann helfen, auch die eigentliche Zielgruppe der besonders HIV-gefährdeten Mütter besser zu erreichen. Der Beschluss des G-BA vom 20. August 2015 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
mit dpa