In der EU brauchen Hebammen eine akademische Ausbildung. Deutschland hinkt bei der Regelung aber hinterher. Zwar ist der Bund in der Pflicht, Nachteile haben dadurch auch Berufsanfänger in Bayern.
Die Hebammenausbildung in Deutschland entspricht nicht mehr den europäischen Standards. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) forderte daher den Bund zu einer zügigen Neuregelung auf. "Noch ist nicht absehbar, wie genau die Hebammenausbildung zukünftig aussehen wird", betonte Huml am Dienstag in München. Bis 2020 müsse das Hebammengesetz an das EU-Recht zur Berufsanerkennung angepasst sein. "Bis der dafür zuständige Bund die berufsrechtlichen Regelungen nicht geändert hat, können die Hochschulen keine konkreten Pläne zur Umsetzung einer akademisierten Hebammenausbildung und vor allem zu deren Finanzierung schmieden."
Nach Ansicht der Landtagsabgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) hätten Hebammen, die aktuell in Bayern ausgebildet werden, deutliche Nachteile im Berufsleben, sagte sie. "Auch Bayern muss endlich Studiengänge für Hebammen und Entbindungspfleger anbieten." Nach Ansicht von Stamm trete Bayern bei der Akademisierung der Ausbildung bis heute auf die Bremse.
Stamm forderte eine zügige Umstellung der Ausbildung auf europäische Standards. "Jede Hebamme und jeder Entbindungshelfer, die heute eine Ausbildung beginnen, wissen nicht, was ihr Abschluss in Zukunft wert sein wird", betonte sie. Während 25 Länder in der EU bereits einen akademischen Studiengang zur Hebamme anbieten, setzen nur Deutschland, Lettland und Estland noch auf die klassische Ausbildung.
"Die Arbeit der Hebammen hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt: Die Versorgungsaufgaben sind infolge des medizinischen Fortschritts immer komplexer geworden. Nicht zuletzt deshalb und aufgrund der selbstständigen Tätigkeit der Hebammen ist eine Akademisierung der Hebammenausbildung sinnvoll", sagte Huml.
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist am 17. Januar 2014 in Kraft getreten: Ihr zufolge wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Hebammenausbildung in der EU auf eine zwölfjährige allgemeine schulische Ausbildung angehoben.