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Haftstrafe für Brustimplantate-Betrüger bestätigt

Tausende Frauen in Deutschland bekamen Brustimplantate von PIP eingesetzt – doch 2010 flog auf: Der französische Hersteller arbeitete mit reißanfälligem Billig-Silikon. Ein Berufungsgericht u

Tausende Frauen in Deutschland bekamen Brustimplantate von PIP eingesetzt – doch 2010 flog auf: Der französische Hersteller arbeitete mit reißanfälligem Billig-Silikon. Ein Berufungsgericht urteilt: Das war eine bewusste Täuschung.

Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat ein Berufungsgericht in Frankreich die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence sahen es als erwiesen an, dass Jean-Claude Mas seine Kunden und auch den TÜV Rheinland bewusst täuschte.

Mas’ inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem, nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Diese erwiesen sich als reißanfälliger als andere Silikonkissen. Allein in Deutschland waren mehr als 5000 Frauen betroffen, weltweit könnten Schätzungen zufolge Hunderttausende Frauen PIP-Implantate bekommen haben.

Angeklagte waren in Berufung gegangen

Der 76 Jahre alte PIP-Gründer und vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter waren gegen das Ende 2013 verkündete Urteil aus erster Instanz in Berufung gegangen. Mas argumentierte, das verwendete Silikon sei nicht gesundheitsschädlich.

Sein Anwalt kündigte nun an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen, wie die französische Nachrichtenagentur AFP meldete.

Viele Frauen ließen sich die Implantate entfernen

Der Fall war 2010 aufgeflogen und hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Frauen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen – allein in Frankreich kamen mehr als 18 000 Betroffene dieser Aufforderung nach.

Eine Frau aus der Vorderpfalz war nach Aufdeckung des Skandals bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Sie verlangt vom TÜV Rheinland 40 000 Euro Schmerzensgeld, weil er die Firma PIP nicht ausreichend überwacht habe. Im April 2015 legte der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mehrere Fragen zur Auslegung europäischer Vorgaben bei der Kontrolle von Medizinprodukten vor, zu denen auch Silikonimplantate gehören.

Über 7000 Nebenklägerinnen

Neben der Haftstrafe wurde gegen Mas auch eine Geldstrafe von 75 000 Euro und ein Berufsverbot für den Gesundheitsbereich verhängt. “Mas und die anderen haben keinen Cent, niemand wird zahlen”, sagte sein Anwalt. Der Strafprozess mit mehr als 7000 Frauen als Nebenklägerinnen gilt als einer der größten in der französischen Justizgeschichte.

Der TÜV Rheinland hatte die Produktion von PIP zertifiziert und war in dem Verfahren ebenfalls als Nebenkläger aufgetreten. “Das Gericht stellt fest, dass TÜV Rheinland von PIP systematisch betrogen wurde”, sagte Konzernsprecher Hartmut Müller-Gerbes. Auch damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz von 2013.

Die Einstufung als Opfer der Täuschung war für die Prüfer damals ein wichtiger Etappenerfolg, weil kurz zuvor ein Laiengericht in Toulon den TÜV zu einer Entschädigung von Opfern verurteilt hatte. Mittlerweile wurde diese Entscheidung in der zweiten Instanz aber wieder kassiert.

Die bereits ausgezahlten 5,8 Millionen Euro hat der TÜV über die Anwälte der Frauen zurückgefordert. Eine weitere Zivilklage gegen den TÜV ist noch in erster Instanz in Toulon anhängig.

PIP-Opfer aus Frankreich hatten im vergangenen Jahr die Möglichkeit, eine Entschädigung aus einer von PIP abgeschlossenen Versicherung zu beantragen. Allerdings stand dafür nur die Garantiesumme von 3 Millionen Euro bereit. Etwa 4500 Opfer meldeten sich, für jede Frau blieben daher im Schnitt jeweils gut 650 Euro.

Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist noch nicht abgeschlossen: So sind Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und zu finanziellen Aspekten noch im Gange.

Text: dpa / fw

Foto: Marko Poplasen / Shutterstock.com