Gütesiegel für Gesundheits-Apps gefordert Logo of esanum https://www.esanum.de

Gütesiegel für Gesundheits-Apps gefordert

Viele sehen die Zukunft der Medizin auch in Gesundheits-Apps, mit denen sich Ärzte und Patienten mobil über Krankheiten verständigen können. Das birgt Gefahren, warnt der oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz. Er macht Vorschläge für mehr Sicherheit.

Datenschutzbeauftragter warnt vor Gesundheits-Apps

Viele sehen die Zukunft der Medizin auch in Gesundheits-Apps, mit denen sich Ärzte und Patienten mobil über Krankheiten verständigen können. Das birgt Gefahren, warnt der oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz. Er macht Vorschläge für mehr Sicherheit.

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann sieht große Risiken in Gesundheits-Apps. "Die Daten unterliegen dem Arztgeheimnis und müssen vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt sein", sagte Kugelmann der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Es geht um medizinische Apps, die Teil der Vorsorge sein können zur Unterstützung von Erkrankungen und bei denen ein Patient zum Beispiel bestimmte Werte eingibt. "Da ist es wichtig, dass sie verlässlich sind und die Werte stimmen. Auch muss man wissen, was mit den Daten passiert, ob sie sicher sind und wer sie bekommt, denn es geht um besonders sensible Daten."

Der Bereich ist nach Ansicht des Experten jedoch relativ ungeregelt. "Es gibt keinen TÜV oder keine Qualitätskontrolle, es gibt nur ein Medizinproduktegesetz, das eine Zertifizierung vorsieht", sagte Kugelmann. Teilweise zertifizieren sich aber die Hersteller nach seinen Angaben selbst - und wie intensiv geprüft wird, sei unklar. Außerdem seien die Kriterien bisher nicht klar auf Daten- und Verbraucherschutz ausgerichtet. "Wenn etwas schief geht und die Blutwerte öffentlich gemacht werden, geht es darum, wer verantwortlich ist und wo die hochsensiblen, hochspannenden Daten gespeichert werden und nach welchem Recht", sagte Kugelmann.

Rechtlicher Rahmen soll geprüft werden

Der oberste Landesdatenschützer fordert, dass der Gesetzgeber mit den Kammern der Heilberufe und den Krankenkassen einen rechtlichen Rahmen prüft. Und macht einen Vorschlag: "Wir überlegen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ob man ein Gütesiegel entwickeln kann, wo Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht wie auch technische Aspekte geprüft werden, die ein Arzt dann guten Gewissens nutzen könnte", sagte Kugelmann. Möglich wäre aus seiner Sicht auch, das Medizinproduktegesetz auszuweiten und mehr Apps dort hereinzunehmen.

Krankenkassen bieten eigene Apps an - die Techniker Krankenkasse (TK) zum Beispiel das Diabetes-Tagebuch. Nach Angaben von TK-Landesleiter Jörn Simon gelten die in Deutschland höchsten Sicherheitsstandards für die Daten. "Die TK hat lediglich Kenntnis davon, ob ein Kunde eine Gesundheits-App der TK nutzt (zum Beispiel das Diabetestagebuch). Die eigentlichen Gesundheitsdaten werden pseudonomysiert." Er betont: "Natürlich ist die Nutzung jeder Gesundheits-App neben Chancen auch mit Risiken verbunden." Deshalb fordert die TK eine Klassifizierung der digitalen Anwendungen.

Nach Einschätzung von Kugelmannn fehlt es für Patienten bisher an Orientierung. "Eine bloße Einwilligung der Patienten würden wir durchaus kritisch sehen", sagte er. "Für den Patienten ist es schwierig, denn er will gesund werden und soll dafür eine solche App nutzen können." Es gebe aber auch Anforderungen an Ärzte. "Die Frage ist, ob sie etwas verschreiben können, was in Apps empfohlen oder mit der Nutzung von Apps verbunden wird. Bei den Ärzten ist eine Sensibilisierung für solche Gesundheits-Apps erforderlich." Für Kassen gehe es darum, ob sie etwa für private Apps zahlten.

Um Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps geht es bei einer Podiumsdiskussion des Datenschutzbeauftragten und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 13. November in Mainz, zu der auch Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) erwartet wird. Das Koblenzer Start-up-Unternehmen Qurasoft hat eine App für Menschen mit Asthma entwickelt, die mit den Messdaten regelmäßige medizinische Versorgung unabhängig vom Standort erhalten sollen.