Im Prozess um eine Operation am falschen Auge will das Oberlandesgericht (OLG) München einen Gutachter hinzuziehen. Der Vorsitzende Richter verkündete einen entsprechenden Beweisbeschluss.
"Wir brauchen eine genaue Aufstellung der Entwicklung des Sehvermögens", sagte er. "Wir wollen einfach klarstellen, wie schlecht es ihm wirklich geht auf dem rechten Auge." Außerdem soll der Gutachter einschätzen, wie hoch das Risiko des Klägers ist, auf dem Auge zu erblinden.
2015 sollte der heute 37 Jahre alte Friseurmeister wegen einer Hornhautverkrümmung am linken Auge operiert werden. Der Anästhesist klebte bei der Vorbereitung versehentlich das falsche Auge ab, was dem Operateur jedoch nicht auffiel, so dass er das andere Auge operierte. Dessen Sehkraft habe mit Kontaktlinsen vorher bei 90 Prozent gelegen, jetzt seien es ohne Hilfsmittel nur noch 10 Prozent, sagte der Kläger im Gericht. Mit Linsen komme er immerhin auf etwa 50 Prozent.
Allerdings sei auch das rechte Auge des Mannes nicht ganz gesund gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Darum müsse das Gutachten nun auch klären, ob auch ohne die versehentliche Operation eine deutliche Verschlechterung des Sehvermögens zu erwarten gewesen wäre. "Es wäre für alle einfacher, wenn es ein gesundes Auge gewesen wäre", sagte der Richter. Wann es in dem Rechtsstreit weitergehen soll, ist noch unklar.