Unter anderem lehnte es der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am Mittwoch in Berlin ab, den Haushalt unter Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen. “Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen” und entsprechende Haushaltsschwerpunkte selbst zu bestimmen.
Mit der Erklärung macht der Verwaltungsrat deutlich, dass der GKV-Spitzenverband nicht für die Fehler der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Mithaftung genommen werden möchte. Anlass für die Verschärfung des Selbstverwaltungsrechts sind vor allem Unregelmäßigkeiten bei der KBV wie überzogene Zahlungen an einen früheren Vorstandsvorsitzenden oder unerlaubte Immobiliengeschäfte. KBV-Chef Andreas Gassen hatte wiederholt versichert, dass diese Probleme derzeit umfassend aufgearbeitet würden.
Der Verwaltungsrat appellierte an den Gesetzgeber, im Gegenteil ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen. Eine Erweiterung der Rechtsaufsicht in Richtung einer Fachaufsicht lehnt das Gremium daher ab. Bereits die bestehende Regelung, wonach die Aufsichtsbehörden bei Vorstandsverträgen zustimmen müssen, stelle einen massiven Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar “und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden”.