Die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis werde “deutlich angehoben”, teilte der GKV-Spitzenverband am Dienstag in Berlin mit. Etwa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte werden den Angaben zufolge von den Kassen regelmäßig mit Windeln versorgt.
“Eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme und eine hohe Flüssigkeitsbindung sind wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung”, hieß es beim GKV. Zudem sollen sie Gerüche besser binden und atmungsaktiver werden. Von den rund 2200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden demnach mehr als 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), forderte, dass die besseren Produkte “umgehend bei den Versicherten ankommen”. Ankündigungen alleine reichten nicht. Hilfsmittel müssten qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen.
Text: dpa /fw
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