Eine EU-Richtlinie, die die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitsbereich vorsieht, wurde am Donnerstagabend vom Bundestag in nationales Recht umgesetzt. Dieser Beschluss, der noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, schafft die Grundlage für den geplanten Europäischen Berufsausweis in den sogenannten Heilberufen. Gleichzeitig wird ein europäischer Vorwarnmechanismus geschaffen, um die Patienten vor möglichen Scharlatanen und Hochstaplern aus anderen Ländern zu schützen.
Text: dpa /fw
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