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Patientenrechte müssen bei Gesundheits-Apps gewahrt werden

Die Bundesregierung weist Hersteller von Gesundheits-Apps darauf hin, dass ihre Produkte gegebenenfalls bestimmte Patientenrechte wahren müssen.

Die Bundesregierung weist Hersteller von Gesundheits-Apps darauf hin, dass ihre Produkte gegebenenfalls bestimmte Patientenrechte wahren müssen.

Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Lutz Stroppe, sagte am Mittwoch: “Bei mehr als 100 000 Gesundheits-Apps auf dem Markt wird es immer schwieriger, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Deshalb brauchen wir Qualitäts- und Datenschutzstandards, auf die sich Bürgerinnen und Bürger verlassen können.”

App-Entwickler können sich künftig zur Orientierung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wenden, um sich bei der Zulassung von “Medical Apps” beraten zu lassen. Der Präsident des Instituts, Karl Broich, erläuterte, vielen Entwicklern sei nicht bewusst, “dass es sich bei diesen Apps um Medizinprodukte handeln kann, für die mit Blick auf den Patientenschutz besondere gesetzliche Regelungen gelten”.

Die “Orientierungshilfe Medical Apps” unterstützt Entwickler bei der Frage, ob ihr Produkt dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG) und den entsprechenden Verordnungen unterliegt. Zugleich gibt sie erste Hinweise, was in diesem Fall zu beachten ist.