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Gerichtsverfahren gegen Physiotherapeuten

Seine Rolle als Heilpraktiker und Therapeut soll er schamlos ausgenutzt haben: Über Jahre soll er mehrere Mädchen in seiner Praxis schwer sexuell missbraucht haben. Nun beginnt gegen den Mann der Prozess - und gegen seine Frau, die geholfen haben soll.

Anklage wegen 37 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs

Seine Rolle als Heilpraktiker und Therapeut soll er schamlos ausgenutzt haben: Über Jahre soll er mehrere Mädchen in seiner Praxis schwer sexuell missbraucht haben. Nun beginnt gegen den Mann der Prozess - und gegen seine Frau, die geholfen haben soll.

Wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in seiner Praxis steht ein Physiotherapeut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen aus Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen vor, seine berufliche Tätigkeit ausgenutzt zu haben, um junge Mädchen sexuell zu missbrauchen. Vor dem Landgericht Bielefeld angeklagt sind unter anderem 37 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs.

Neben ihm auf der Anklagebank sitzt seine 62-jährige Frau - wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch. Sie soll bei den Gewalttaten dabei gewesen sein und gegenüber den Opfern gesagt haben, die Übergriffe gehörten zur therapeutischen Behandlung.

Durchsuchung bei Heilpraktiker erst 16 Monate nach erstem Hinweis

Die acht Opfer waren laut Anklage im Tatzeitraum zwischen sechs und zwölf Jahre alt. Die Taten sollen sich zwischen 2010 und 2018 ereignet haben. Daneben wird dem Heilpraktiker vorgeworfen, Kinder schmerzhaft angefasst zu haben sowie mehrere Tausend Bilder und Videos besessen zu haben, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zeigen.

Der Fall war im April 2019 bekannt geworden. Wie schon nach Polizeipannen im Missbrauchsfall von Lügde hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) auch bei den Ermittlungen in Bad Oeynhausen Polizeifehler eingeräumt. So waren die Ermittlungen nur mit erheblichen Verzögerungen vorangekommen. Erst 16 Monate nach dem ersten Hinweis hatte es beim Heilpraktiker eine Durchsuchung gegeben.