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Gerichtsurteil: Demente Frau in Pflegeheim darf Sex mit anderem Heimbewohner haben

Eine demente Frau in Großbritannien darf einer Gerichtsentscheidung zufolge Sex mit einem anderen Bewohner ihres Pflegeheims haben. Die Frau besitze die geistige Fähigkeit, über Kontakte mit anderen und damit auch über das Eingehen sexueller Beziehungen zu entscheiden.

Im Gespräch mit Psychiater ausreichendes Verständnis von Sexualität nachgewiesen

Eine demente Frau in Großbritannien darf einer Gerichtsentscheidung zufolge Sex mit einem anderen Bewohner ihres Pflegeheims haben. Die 69-Jährige sei zwar unfähig, Entscheidungen etwa über Finanzen, Wohnsitz und Ehe zu treffen, entschied ein Richter in London. Aber die Frau besitze die geistige Fähigkeit, über Kontakte mit anderen und damit auch über das Eingehen sexueller Beziehungen zu entscheiden. Der örtliche Sozialdienst hatte eine Klärung der Frage erbeten, wozu die Frau geistig in der Lage ist.

Die 69-Jährige fühlt sich bereits seit längerem zu einem Mann hingezogen, der ebenfalls in ihrem Heim wohnt. Seit Monaten habe sie davon gesprochen, mit ihm Sex haben zu wollen, sagte der Richter. Im Gespräch mit einem Psychiater habe die Frau ein ausreichendes Verständnis von Sexualität nachgewiesen. So habe sie auf die Frage nach einer möglichen Schwangerschaft geantwortet, dass sie dafür zu alt sei. Zudem habe sie gesagt, dass man sich mit einem Kondom vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen könne. Der Richter sagte, es sei bedauerlich, dass Verzögerungen bei der Lösung des Falls die Frau daran gehindert hätten, "Intimität mit dem Mann zu teilen".