Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab nach Mitteilung vom Donnerstag der Mutter eines Siebenjährigen Recht. Dem seit Geburt fast tauben Jungen waren Hörhilfen für knapp 3300 Euro angepasst worden. Das Land erstattete aber nur 1340 Euro. Das sei zwar nach der Beihilfenverordnung korrekt, schrieben die Richter. Doch bei Gesundheitsmaßnahmen von “existenzieller Bedeutung” müsse das Land die üblichen 60 Prozent der Kosten erstatten. Es gebe keinen Zweifel, dass Hörgeräte für diesen Jungen existenziell seien. Das Land Hessen kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (Az.: 3 E 271/14.WI)
Text: dpa /fw