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Gefahr durch Kohlenmonoxid in Deutschland unterschätzt

Es riecht nicht und ist unsichtbar: Kohlenmonoxid kann sich in Räumen ausbreiten, ohne dass es von Menschen bemerkt wird. Davor warnte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Das gefährliche Atemgift könne etwa aus gelagerten Holzpellets, Shishas und mit Gas betrieben Geräten ausströmen und dann vor allem in geschlossenen Räumen zur Gefahr werden.

Umfrage zeigt Häufung von Fehlinformationen auf

Es riecht nicht und ist unsichtbar: Kohlenmonoxid kann sich in Räumen ausbreiten, ohne dass es von Menschen bemerkt wird. Davor warnte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Das gefährliche Atemgift könne etwa aus gelagerten Holzpellets, Shishas und mit Gas betrieben Geräten ausströmen und dann vor allem in geschlossenen Räumen zur Gefahr werden.

Bei einer Befragung von 1.012 Menschen im Auftrag des BfR gaben zwar 82 Prozent an, schon von einer Kohlenmonoxidvergiftung gehört zu haben. Fälschlicherweise dachten jedoch 41 Prozent, ein Rauchmelder alarmiere bei zu hoher Konzentration. 44 Prozent nahmen irrtümlich an, man können das Gas riechen und 34 Prozent vermuteten zu unrecht, es sei an grau-schwarzem Rauch erkennbar.

Laut BfR hatten zwar 90 Prozent der Befragten wie gesetzlich vorgeschrieben einen Rauchmelder installiert. Nur 15 Prozent hatten auch einen Kohlenmonoxidmelder, der keine Pflicht sei, heißt es in dem BfR-Report, der im "Bundesgesundheitsblatt" veröffentlicht ist.

Jährliche Inspektion von betroffenen Geräten erforderlich

Erste Symptome einer Kohlenmonoxid-Vergiftung seien Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen. Später könnten Herzrasen, Bewusstseinsstörungen und Muskelschwäche hinzukommen. Vergiftungen könnten zum Erstickungstod führen. Kohlenmonoxid bindet sich stark an den Sauerstofftransporter Hämoglobin und mindert somit die Sauerstoffversorgung im Körper.

Kohlenmonoxid entstehe bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe. Es könne sich auch in Räumen ausbreiten, wenn etwa Ofenabzüge oder gasbetriebene Geräte defekt seien oder mit Holzkohle gegrillt werde. Das BfR warnt davor, Heizpilze oder Notstromaggregate in Innenräumen zu nutzen. Nötig seien jährliche Inspektion von Kaminen, Heiz- oder Kachelöfen sowie mit Gas betriebenen Geräten.