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Freispruch für Embryonenspenden-Vermittler

Drei Verantwortliche einer Embryonenspende-Organisation stehen wegen illegaler Weitergabe von Eizellen vor Gericht. Der Richter sieht das Tun der Angeklagten zwar als Straftat an, spricht sie aber trotzdem frei. Denn selbst die Bundesregierung habe grünes Licht gegeben.

Mediziner in Strafprozess wegen Embryonenspenden freigesprochen 

Drei Verantwortliche einer Embryonenspende-Organisation stehen wegen illegaler Weitergabe von Eizellen vor Gericht. Der Richter sieht das Tun der Angeklagten zwar als Straftat an, spricht sie aber trotzdem frei. Denn selbst die Bundesregierung habe grünes Licht gegeben.

Drei Vorstände eines Embryonenspende-Netzwerkes aus Schwaben sind in einem Strafprozess wegen Weitergabe von Eizellen freigesprochen worden. Das Amtsgericht in Dillingen hielt am Dienstag in der Verhandlung den zwei Ärzten sowie einem Mitarbeiter des Netzwerks zugute, dass sie sich über ihr Handeln zunächst ausführlich rechtlich informiert hatten.

Das Gericht kam nach Angaben von Gerichtssprecher Patrick Hecken zwar zu dem Ergebnis, dass das Tun der Angeklagten grundsätzlich strafbar wäre. "Aber es war den Angeklagten kein Vorwurf zu machen, weil sie alle notwendigen Schritte unternommen haben, ob man es darf." Sie hätten sich soviel Rechtsrat eingeholt wie möglich. Selbst die Bundesregierung und der Deutsche Ethikrat seien befragt worden. "Sie haben von allen Seiten gesagt bekommen: 'Das was ihr vorhabt, ist in Ordnung'." Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum".

Es sei um 33 Fälle aus den Jahren 2014 und 2015 gegangen. Damals sei die Rechtslage auch noch nicht richtig geklärt gewesen, erklärte Hecken. Mittlerweile sehe dies anders aus. Es habe in den darauffolgenden Jahren entsprechende Urteile gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz vorgeworfen. Ursprünglich hatten vier Angeklagte einen entsprechenden Strafbefehl erhalten. Da eine Rechtsprofessorin, die als Beraterin beteiligt war, wegen Erkrankung fehlte, muss der Prozess gegen sie noch nachgeholt werden. Die Staatsanwaltschaft kann zudem gegen die Freisprüche noch Rechtsmittel einlegen.

Das Netzwerk kümmert sich um die Vermittlung von Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung eines Paares übrigbleiben, an ungewollt kinderlose Paare. Rechtlich ist es dabei relevant, ob es sich um befruchtete oder noch nicht befruchtete Eier handelt, der letztere Fall ist strafbar. "Es ist medizinisch schon nicht einfach und die darauf aufbauenden juristischen Fragen sind auch alles andere als einfach", sagte der Gerichtssprecher. Deswegen könne von einem Arzt nicht erwartet werden, dass er es besser weiß als ein Jurist.