Der 9. Senat in Mannheim wies in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: 9 S 280/14) die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück. Es bestehe kein Anspruch auf die geforderten 1,98 Millionen Euro, weil dafür nachträglich die Geschäftsgrundlage entfallen sei.
Friedl war im Jahr 2000 wegen des Vorwurfs fehlerhafter Behandlungen suspendiert worden. 2003 wurde er wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. 2009 einigten sich Friedl und das Land auf einen Vergleich. Demnach beantragte der Mediziner die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, im Gegenzug sollte er 1,98 Millionen Euro Abfindung erhalten. Später verweigerte das Land die Zahlung und zog den Vergleich zurück.
Das sei rechtens, weil durch Gerichtsentscheidungen inzwischen geklärt sei, dass Friedl keinen Anspruch auf Rückkehr in seine alte Position gehabt habe. Damit sei das Risiko einer gerichtlichen Niederlage für das Land entfallen. Das alleine hätte eine Abfindung für entgangene Einnahmen aus Privatbehandlungen gerechtfertigt, mit denen Friedl seine Forderung begründet hatte. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen.
Text: dpa /fw