Die heute 60-Jährige hatte ihn 2012 kennengelernt und nach eigenen Angaben vor dem ersten Sex einen Aidstest verlangt, weil seine frühere Lebensgefährtin an einer Immunschwäche gestorben war. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen Aidstest gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung.
Daraufhin schlief die Klägerin im Juli 2012 zum ersten Mal mit ihm. Dass sie sich dabei direkt mit dem HI-Virus ansteckte, bezeichnete ein sachverständiger Arzt am Mittwoch allerdings als unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sei eine Ansteckung bei einem späteren Geschlechtsverkehr.
Der Zeitpunkt ist aus Sicht des Gerichtes wichtig, weil es die Möglichkeit gibt, dass die Klägerin zu dem Zeitpunkt schon Zweifel an dem fälschlich behaupteten Aidstest gehabt haben könnte. In dem Fall könne eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" der Frau nicht ausgeschlossen werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben. Das Landgericht München hatte in vorheriger Instanz ein Schmerzensgeld von 110 000 Euro bewilligt, dagegen legte der Beklagte Rechtsmittel ein. Die Klägerin legte Anschlussberufung ein und erhebt nun wieder ihre Ursprungsforderung von 160 000 Euro. Ein Urteil will das Gericht am 8. Februar verkünden.