Die damals 49 Jahre alte Frau hatte Anfang 2009 bei der Blutentnahme am linken Oberarm eine Nervenverletzung mit der Folge einer verminderten Erwerbsfähigkeit erlitten, für die sie Schadenersatz und Schmerzensgeld von 20 000 Euro sowie eine monatliche Rente von 255 Euro bis 2039 verlangt. Sie begründet ihre Forderung mit unzureichender Aufklärung über die Risiken der Blutabnahme. In erster Instanz wurde die Klägerin abgewiesen. Sie hatte seit 1986 insgesamt 63 Mal Blut gespendet.
Text: dpa /fw
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