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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Terminservicestellen

Sinnlos, sagen Ärzte – richtig und wichtig, Krankenkassen. Die Terminservicestellen für Kassen-Patienten sind umstritten. Ausgerechnet die Ärzteschaft muss sie organisieren. Trotzdem: Am komm

Sinnlos, sagen Ärzte – richtig und wichtig, Krankenkassen. Die Terminservicestellen für Kassen-Patienten sind umstritten. Ausgerechnet die Ärzteschaft muss sie organisieren. Trotzdem: Am kommenden Montag geht’s los.

Stundenlanges Herumtelefonieren und monatelanges Warten sollen ein Ende haben. Die neuen Terminservicestellen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig gesetzlich versicherten Patienten binnen vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt verschaffen. Klingt gut, hat aber ein paar Haken.

Wie funktionieren die Terminservicestellen?

Der Patient braucht eine ärztliche Überweisung mit einer Codenummer für eine Behandlung bei einem Facharzt. Dann ruft er die Servicestelle seiner regionalen Kassenärztlichen Vereinigung an. Die Mitarbeiter nennen ihm innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Experten, wobei zwischen Anfrage des gesetzlich Versicherten und dem Facharzttermin maximal eine Wartezeit von vier Wochen liegen darf.

Die Telefonnummer und die Sprechzeiten der Terminservicestelle erfahren Patienten von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz schwanken die Öffnungszeiten der Servicestellen zwischen 10 und rund 50 Stunden in der Woche. Die Nachfragen dürften aber je nach Region unterschiedlich stark sein.

Und wenn es doch nicht klappt?

Sollte die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.

Wer darf sich an die Servicestelle wenden und wer nicht?

Der Service ist für Kassen-Patienten gedacht, die dringend eine fachärztliche Behandlung brauchen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen geht davon aus, dass rund ein Drittel aller Überweisungen dringend sind.

Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen sind also ausgenommen. Für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Psychotherapeuten gibt es keinen Vermittlungsservice. Und für einen Termin bei einem Frauen- oder Augenarzt braucht man keine Überweisung, darf aber trotzdem den Service in Anspruch nehmen.

Wie weit darf der Facharzt entfernt sein?

Für die allgemeine fachärztliche Versorgung darf der Weg in der Regel maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Mediziner dieser Fachrichtung. Darunter fallen: Augenarzt, Frauenarzt, Hautarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe, Orthopäde, Urologe, Chirurg. Für bestimmte Spezialisten, etwa Radiologen, gilt die Zeit bis zum nächstgelegenen Kollegen plus 60 Minuten.

Was bemängeln die Kritiker?

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihre regionalen Gliederungen leisteten lange Widerstand gegen die Vermittlung. Jetzt sicherten sie zu, am Montag rechtzeitig an den Start zu gehen. KBV-Chef Andreas Gassen bekräftigte aber, eine bessere Steuerung der Arztbesuche mache Terminvergabestellen überflüssig. Die Wartezeiten entstünden, weil es zu viele Patienten gebe, die wegen derselben Beschwerden zu zwei, drei oder sogar noch mehr Fachärzten gingen.

Was sagen die Befürworter?

Die gesetzlichen Krankenkassen weisen darauf hin, dass Privat-Patienten in der Regel schneller einen Termin beim Facharzt bekommen als Kassen-Patienten. Daher seien die Servicestellen richtig. Sie könnten auch gut funktionieren, wenn sich die ärztlichen Stellen wirklich darum bemühten. Der Sozialverband VdK meint jedoch, solange es für Ärzte lukrativer sei, Privatpatienten zu behandeln, würden gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe benachteiligt.

Wie lange sind die Wartezeiten für Patienten derzeit?

Die KBV spricht von einem deutschen “Luxusproblem”: “Während in Deutschland nur 7 Prozent der Patienten länger als zwei Monate auf einen Facharzttermin warten mussten, sind es in Schweden und Norwegen rund ein Drittel.”

Welchen Haken hat die Sache für die Patienten?

Ein Anspruch, zu einem bestimmten Arzt vermittelt zu werden, besteht nicht. Wer den Service nutzt, verwirkt also freiwillig sein Recht auf freie Arztwahl.

Text: dpa /fw

Foto: Gajus / Shutterstock.com