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Finanzausgleich unter Krankenkassen - Reformen gefordert

Ein Ärgernis seit Jahren ist der Finanzausgleich unter den Krankenkassen. Er sei ungerecht und verleite zum Mauscheln. Bis Ende September, also nach der Bundestagswahl, soll dazu ein Gutachten vorliegen.

Von Überdeckung, Unterdeckung und Manipulation

Ein Ärgernis seit Jahren ist der Finanzausgleich unter den Krankenkassen. Er sei ungerecht und verleite zum Mauscheln. Bis Ende September, also nach der Bundestagswahl, soll dazu ein Gutachten vorliegen.

Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen haben eine rasche Reform des Finanzausgleichs unter den gesetzlichen Krankenkassen gefordert. Der Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der die Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Kassen nach der Schwere der Erkrankungen ihrer Versicherten verteilt, "erfüllt derzeit nicht sein Ziel, gleiche Chancen im Wettbewerb um eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen", kritisierte das Kassen-Bündnis.

Das Bündnis umfasst insgesamt rund 42,3 Millionen der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Der Erklärung haben sich den Angaben zufolge 91 von derzeit noch 113 gesetzlichen Kassen angeschlossen. Die Kassen kritisieren seit Jahren, dass die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) durch den derzeitigen Strukturausgleich außerordentlich begünstigt würden.

Der Risikostrukturausgleich müsse gerechter und weniger manipulationsanfällig werden, fordern die Krankenkassen in ihrer Erklärung. Sie heben hervor, dass die heutigen Unterschiede bei den Zusatzbeitragssätzen, die alleine die Kassenmitglieder zahlen, maßgeblich auf Verzerrungen durch den Finanzausgleich zurückzuführen seien. Die neue Bundesregierung müsse gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode geeignete Maßnahmen ergreifen, um Über- und Unterdeckungen auszugleichen und die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

Unterschiede zwischen den Krankenkassen

Nach dem letzten Jahresausgleich von 2015 betrug den Angaben zufolge die Unterdeckung bei den Ersatzkassen 644 Millionen Euro, bei den Betriebskrankenkassen 166 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen 240 Millionen Euro. Die AOKen konnten dagegen eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro ausweisen. Das Gesundheitsministerium hat bis zum 30. September 2017 ein Sondergutachten in Auftrag gegeben, um die Wirkungen des Ausgleichsmechanismus zu überprüfen.

Das für die Kassenaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt wies indessen darauf hin, dass viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen immer noch Anreize für Manipulationen böten. Nahezu alle diese Verträge seien rechtswidrig. Hintergrund dieser Überprüfung waren Berichte aus dem vergangenen Jahr über Mauscheleien bei der Dokumentation von Diagnosen zugunsten der Kassen. Die AOKen sind nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder.