Die bisherige Alltagsmaske reicht künftig bei Erwachsenen in den Läden, in den kommunalen Bussen und den Regionalbahnen nicht mehr. In Bayern sind nun FFP2-Masken Pflicht. Bußgelder soll es aber erst ab kommender Woche geben.
In den bayerischen Bussen, den Trams, den U- und S-Bahnen sowie in allen Geschäften müssen die Menschen vom 18.01. an FFP2-Schutzmasken tragen. Das bayerische Kabinett hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die bisher üblichen Alltagsmasken wegen der Corona-Pandemie nicht mehr ausreichten und daher beim Einkaufen und im Nahverkehr nicht mehr getragen werden dürfen.
Die Staatsregierung appellierte an die Bürgerschaft, sich an die neue Vorschrift zu halten. "Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben", sagte Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU). Die Politik ist nach wie vor in Alarmzustand: Österreich verlängerte am 17.01. den dortigen Lockdown bis 7. Februar, für Bayern und das übrige Deutschland ist Ähnliches zu erwarten. Grund ist die Befürchtung, dass die von Schreyer erwähnte und in Großbritannien bereits verbreitete Mutation auch in Kontinentaleuropa einen rasanten Anstieg der Fallzahlen verursachen könnte.
Andere Bundesländer sind der bayerischen Linie zur Verschärfung der Maskenpflicht bislang nicht gefolgt. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Damit sich die BürgerInnen an die neuen Vorschriften gewöhnen können, soll es zunächst eine "Kulanzwoche" geben. Demnach droht erst ab 25. Januar den Einzelhandels-KundInnen und Fahrgästen ohne FFP2-Maske ein Bußgeld. Wie hoch dieses sein wird, ist noch nicht bekannt.
FFP2-Masken bieten - sofern sie korrekt getragen werden - deutlich bessere Schutzwirkung als die einfachen Mund-Nase-Bedeckungen, sind aber mit Stückpreisen von meist mehreren Euro auch deutlich teurer. Der Freistaat will deswegen 2,5 Millionen FFP2-Masken Bedürftigen zur Verfügung stellen. Im Unterschied zu Alltagsmasken, die gewaschen werden können, handelt es sich bei FFP2-Masken um Einwegprodukte, die nach der Nutzung entsorgt werden sollen.
Die Masken stammen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. Fachleute weisen aber darauf hin, dass die FFP-Masken nur dann besser schützen, wenn sie auch korrekt getragen würden. Das Robert Koch-Institut (RKI) betont, dass die Maske dicht sitzen müsse und an die Gesichtsform angepasst werden müsse. "Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben", erklärt das RKI.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt FFP2-Masken beispielsweise Pflegepersonal bei der Behandlung von PatientInnen mit COVID-19-Symptomen. Privatpersonen wird die Nutzung dieser Masken von der Bundesanstalt generell "nicht empfohlen". Fachleute weisen auch darauf hin, dass das Aufsetzen der Masken für die Träger belastend sein könne.