Vor dem Landgericht Mainz fordern die Eltern am heutigen Dienstag um 11.00 Uhr nun mindestens 80 000 Euro Schmerzensgeld.
Nach Angaben des Gerichts stellten Ärzte bei dem heute drei Jahre alten Sohn Auffälligkeiten am Gehirn fest. Die Rechtsmedizin in Mainz sollte im Auftrag des Jugendamtes klären, ob eine Kindesmisshandlung vorliegt. In dem Gutachten wurde es als “äußert wahrscheinlich” bezeichnet, dass ein oder mehrere Schütteltraumata die Ursache seien. Ein Familiengericht brachte beide Söhne daraufhin bei Pflegefamilien unter. Ein späteres Gutachten stellte allerdings fest, dass es sich um eine genetische Veranlagung handelte. Die Kinder waren sechs Monate bei Pflegeeltern.
Text: dpa /fw