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EuGH trifft Entscheidung zu kostenloser Arzneimittelabgabe in Apotheken

Pharmaunternehmen dürfen Apotheken keine Gratis-Mustermedikamente geben, die verschreibungspflichtig sind.

Pharmaunternehmen dürfen Apotheken keine verschreibungspflichtigen Gratis-Mustermedikamente geben

Pharmaunternehmen dürfen Apotheken keine Gratis-Mustermedikamente geben, die verschreibungspflichtig sind. Zwei Firmen hatten über mehrere Instanzen darüber gestritten. Zum Schluss wurde der Europäische Gerichtshof auf den Plan gerufen.

Im Streit zwischen zwei Pharmafirmen, ob rezeptpflichtige Arzneimittel als Muster gratis an Apotheken abgegeben werden dürfen, ist ein richtungsweisendes Urteil gefallen. Der Rechtsstreit zwischen den Firmen Novartis und Ratiopharm ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser entschied, dass Pharma-Unternehmen der Auslegung einer EU-Richtlinie zufolge keine Gratismuster von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Apotheker geben dürfen.

Damit brachte der EuGH Klarheit in die Auslegung des Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel. "Dagegen verbietet es der Kodex nicht, Gratismuster von Arzneimitteln, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, an Apotheker abzugeben", hieß es weiter in der Mitteilung des EuGH.

Novartis hatte im Handeln der Ratiopharm-Mitarbeitenden Verstoß gegen Arzneimittelgesetz gesehen

Nur ÄrztInnen dürfen demnach Gratismuster von Medikamenten mit Rezeptpflicht erhalten, da sie berechtigt sind, diese auch zu verschreiben. Denn aufgrund ihrer Wirkung und der Gefahr, die von ihnen beim Gebrauch ausgehen kann, dürften solche Arzneimittel nicht ohne ärztliche Überwachung verwendet werden. Die Folge: Eine Abgabe an ApothekerInnen ist nicht zulässig.

Der Auslöser des Rechtsstreits reicht bis in das Jahr 2013. Damals hatten Außendienstmitarbeitenden von Ratiopharm Verkaufspackungen des (nicht rezeptpflichtigen) Arzneimittels Diclo-ratiopharm-Schmerzgel kostenlos an Apotheken abgegeben. Auf diesen Packungen hatte die Aufschrift "zu Demonstrationszwecken" gestanden. Novartis vertreibt das Arzneimittel Voltaren Schmerzgel mit dem Wirkstoff Diclofenac und hatte im Handeln der Ratiopharm-Mitarbeitenden einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen. Außerdem habe es sich dabei nach deutschem Recht um eine unzulässige Werbegabe gehandelt.

EU-Richtlinie entscheidend für Klärung des Streits

Novartis hatte zunächst erfolgreich vor deutschen Gerichten erstritten, dass Ratiopharm keine kostenlosen Packungen an Apotheken abgeben dürfe. Das Ulmer Unternehmen ging daraufhin in Revision und der Fall landete am Bundesgerichtshof (BGH). Dieser setzte das Verfahren schließlich aus und wandte sich an den EuGH. Denn für die Klärung der Sache war die EU-Richtlinie entscheidend, zu der der BGH Fragen im Hinblick auf ihre Auslegung hatte.

Mit seinem Urteil entscheidet der EuGH damit jedoch nicht über den nationalen Rechtsstreit. Über die Rechtssache muss das Gericht des jeweiligen Landes im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs entscheiden.