Sind Psychiater und Therapeuten in der Forensik eher Arzt oder eher Vollzugsleiter? Welche Anforderungen sind an Gebäude für den Maßregelvollzug zu stellen? Welche Therapien sind für welche Patienten sinnvoll? Wie ist die Sicherheit der Öffentlichkeit zu garantieren? Wie ist mit Lockerungen im Vollzug umzugehen? Welche Art der Dokumentation wird gebraucht – und wer hat Zugang zu den Akten? All diese und ähnliche Fragen werden von Bundesland zu Bundesland derzeit unterschiedlich gehandhabt. Um eine vergleichbar hohe und effektive Qualität in der Arbeit der Forensik geht es seit zwei Jahren in einer “Task Force Behandlungsstandards Forensik”. Derzeit werden die Erkenntnisse redaktionell überarbeitet, im nächsten Jahr sollen sie vorliegen und weitgehend verbindlich im Arbeitsalltag der Ärzte, Therapeuten und Betreuer in der forensischen Psychiatrie Einzug halten. Prof. Jürgen Müller hat die Arbeitsgruppe geleitet und erwartet deutliche Verbesserungen in der Praxis.