DiGAs: GKV fordert Transparenz bei Preisbildung Logo of esanum https://www.esanum.de

Erster DiGA-Report: GKV kritisiert intransparente Preisbildung

Im ersten Jahr seit Listung durch das BfArM wurden 50.000 Digitale Gesundheitsanwendungen genutzt und von den Kassen bezahlt. Laut GKV ist der Preisbildungsmechanismus dabei oft undurchsichtig.

Krankenkassen geben 13 Millionen Euro für DiGA aus

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Fast-Track-Verfahrens zum 1. Oktober 2020 für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) standen im Rahmen der GKV-Versorgung 20 Produkte zur Verfügung. Verordnet oder von Kassen genehmigt wurden 50.000 DiGA bei einem Durchschnittspreis von 411 Euro je Quartal. Überwiegende Nutzer sind Frauen, das Durchschnittsalter der Nutzer liegt bei 46 Jahren. Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen liegen bei 13 Millionen Euro.

Dies geht aus dem am 01.03. veröffentlichten ersten DiGA-Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30 September 2021 hervor. Danach wurden fünf Anwendungen mit einem bereits vorliegenden Nutzennachweis dauerhaft in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. 15 DiGAs sind dagegen zur Erprobung gelistet; für sie fehlt noch der Nachweis positiver Versorgungseffekte. In den meisten Fällen wurde dieser Nachweis im ersten Jahr nicht erbracht.

DiGAs werden überwiegend von Hausärzten verordnet

90 Prozent der DiGAs werden von Ärzten verordnet, überwiegend Hausärzte (32 Prozent), HNO-Ärzte (20 Prozent) und Orthopäden (16 Prozent). Die Zahl der Verordnungen und Genehmigungen stieg bis Mai 2021 steil an und erreichte etwa im Juni/Juli ein Plateau mit gut 5.000 Verordnungen/Genehmigungen. Die Nutzung zeigt auffällige regionale Unterschiede: 78 Prozent über dem Durschnitt liegt Berlin, am unteren Ende liegen Niedersachen und das Saarland (30 bzw. 26 Prozent unter dem Durchschnitt).

Die Hälfte der DiGAs adressiert psychische Krankheiten, 15 Prozent Krankheiten des Nervensystems. Weitere Indikationen sind Neubildungen, Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems und des Bindegewebes sowie Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes. 

Preise für DiGAs höher als für konventionelle Leistungen

Die Herstellerpreise werden im ersten Jahr der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vom Hersteller autonom festgesetzt. Die Preisbildung sei intransparent, stellt der GKV-Spitzenverband fest. Er stehe in keinem Verhältnis zum positiven Versorgungseffekt und liege weit über den Vergütungen für konventionelle Leistungen. Die Preise rangieren zwischen 119 (Einmallizenz) und 744 Euro (90 Tage), im Durchschnitt liegen sie bei  411 Euro. Die Preise der mit einem Nutzennachweis dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommenen DiGA liegt bei 491 Euro.

Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes sollte die initiale Preisautonomie der Hersteller im ersten Jahr der Listung  aufgehoben werden. Der Verband erhofft sich dadurch erhebliche Preissenkungen und führt als Beispiel den ersten festgelegten Vergütungsbetrag nach Paragraf 134 für die DiGA somnio an, der mit 223 Euro für 90 Tage deutlich unter dem initialen Preis von 464 Euro liegt.