Als zusätzliches Angebot für PatientInnen gehen jetzt schrittweise Gesundheits-Apps auf Kassenkosten an den Start. Die ersten beiden Anwendungen wurden am 06.10. in einem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn mitteilte. Es handelt sich um eine App für eine Tinnitus-Therapie und eine Anwendung, die PatientInnen mit Angststörungen unterstützen soll.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das Verzeichnis solle für ÄrztInnen zu einem "Digital-Lexikon" werden, in dem sie verordnungsfähige Anwendungen finden können. "Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam auf." Trotzdem sei sie eine "Weltneuheit" und Deutschland das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gebe.
Diese Möglichkeit gilt für bestimmte Apps - zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder digitale Tagebücher für PatientInnen. Dafür ist beim Bundesinstitut eine rasche Zulassung vorgesehen, wie ein seit vergangenem Jahr geltendes Gesetz festlegt. Ist eine App in dem Verzeichnis gelistet, übernehmen die gesetzlichen Kassen ein Jahr lang vorläufig die Kosten - ÄrztInnen können die Apps dann auch verschreiben.
Derzeit sind 21 Anwendungen in der Prüfung, wie das Bundesinstitut erläuterte. Für weitere rund 75 Anwendungen seien Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt worden. Somit könnten "kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen".