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Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdacht gegen Mediziner

Ärzte, die sich von Pharmafirmen dafür belohnen lassen, dass sie deren Medikamente verordnen, machen sich strafbar. Nach einer entsprechenden Gesetzesneuregelung gibt es auch in Thüringen erste Ermittlungen.

Erstmals nach Gesetzesneuregelung Ermittlungen wegen Korruption

Ärzte, die sich von Pharmafirmen dafür belohnen lassen, dass sie deren Medikamente verordnen, machen sich strafbar. Nach einer entsprechenden Gesetzesneuregelung gibt es auch in Thüringen erste Ermittlungen.

Wegen Korruptionsverdachts im Gesundheitswesen laufen in Thüringen zwei Ermittlungsverfahren gegen Heilberufler. Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt seien derzeit zwei entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und andere Verdächtige anhängig, teilte Behördensprecher Hannes Grünseisen auf Anfrage mit. Die Ermittlungen werden nach einem erst seit knapp eineinhalb Jahren geltenden Gesetz geführt, wonach auch niedergelassene Ärzte strafrechtlich belangt werden können, wenn sie sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen.

Laut Grünseisen liegt ein entsprechender Anfangsverdacht gegen Ärzte und "entsprechende Verdächtige auf der Geberseite" vor. Worum es konkret geht und ob es sich um Klinik- oder Praxisärzte handelt, teilte die Erfurter Justizbehörde, die in Thüringen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte ist, unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mit.

Bestechlichkeit im Gesundheitswesen war im Sommer 2016 nach einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Korrupten Ärzten oder anderen Vertretern von Heilberufen drohen nunmehr bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Diese Strafen drohen auch Pharma- oder Medizintechnik-Vertretern, die Ärzten eine Gegenleistung versprechen, wenn ihre Medikamente, Medizinprodukte oder Hilfsmittel bei der Verordnung bevorzugt werden.

Mit der Neuregelung wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, weil nun auch niedergelassene Ärzte wegen Korruption belangt werden können. Das war vorher nicht der Fall, was unter anderem der Bundesgerichtshof beanstandet hatte.