Die Eltern des Neugeborenen hatten gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt, bestätigte die zuständige Staatsanwältin am Freitag Medienberichte. Ermittlungen gegen das Klinikpersonal waren im Mai zunächst beendet worden. Die Krankenhausaufsicht sei nun um Stellungnahme gebeten, ob die Klinik das Medikament richtig aufbewahrt habe.
Der herzkranke Junge war im Januar 2015 auf der Intensivstation plötzlich gestorben, woraufhin das Evangelische Krankenhaus Bielefeld die Polizei einschaltete. Rechtsmediziner stellten fest, dass das Kind deutlich zu viel des Herzmittels im Blut hatte, was ihm eigentlich nur tröpfchenweise verabreicht werden durfte. Wie es dazu kam, ist laut Staatsanwaltschaft offen – und wird es möglicherweise auch bleiben. Beweise gibt es weder für eine fahrlässige noch vorsätzliche Überdosierung. Ein Gutachten hält zudem Wechselwirkungen mit anderen Stoffen oder eine Abbaustörung für möglich.
Die Klinik Bethel, die zu den Bodelschwinghschen Stiftungen gehört, schreibt in einer Mitteilung von einem Todesfall “aus unklarer Ursache”. Man unterstütze die Ermittler weiterhin aktiv bei der Aufklärung und trauere um das tote Kind.