Nur wenige Eltern im Thüringen versäumen die Früherkennungsuntersuchungen für ihre Klein- und Vorschulkinder. Im vergangenen Jahr hätten 101 891 von insgesamt 104 535 Mädchen und Jungen an den Untersuchungen teilgenommen, sagte die Referatsleiterin für medizinische Grundsatzfragen im Gesundheitsministerium, Christine Anding, der Deutschen Presse-Agentur. Lediglich knapp 2650 der Eltern hätten auf die Einladung oder die Erinnerung aus unterschiedlichsten Gründen nicht reagiert. “Wir wollen damit die Botschaft nach außen tragen, dass es wichtig ist, die Kinder regelmäßig untersuchen zu lassen”, sagte Anding. Je früher körperliche oder geistige Störungen erkannt und behandelt würden, umso besser seien die Chancen für die Kleinen.
Seit 2010 schreibt das Versorgungszentrum für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza die Eltern zu den fälligen Untersuchungen an – und erinnert sie auch daran, falls ein Termin versäumt wird. Das Angebot der Krankenkassen sei keine Pflicht. Es bestehe aber Rechtsanspruch auf Untersuchungen. “Wir haben mit den Einladungen gute Erfahrungen gemacht”, sagte die Medizinerin. Zwischen 97 und 98 Prozent der Kinder würden so jährlich erreicht. Die Schreiben seien auch eine Hilfe für Eltern, die Unterstützung bräuchten.
Das Einladungssystem sei auch als eine Reaktion auf schwere Kindesmisshandlungen im Freistaat zu verstehen, sagte Anding. In dem 2013 novellierten Thüringer Gesetz zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ergänzten sich Gesundheitsschutz und Kinderschutz. Wenn Kinder auch nach Erinnerung die Untersuchungstermine versäumten, werde das Jugendamt informiert. Das Amt entscheide dann, ob es die Eltern einlädt oder sie in den Wohnungen aufsucht. Außerdem gehe der Gesundheitsdienst in Kindergärten und Schulen. Auch dies sei eine Möglichkeit, Kinder, die nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen kommen, zu sehen.
In den Kinder-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses sind laut Anding die Kriterien für die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 von unmittelbar nach der Geburt bis zum Alter der Kinder von etwas über fünf Jahren festgelegt. Thüringen hat 2013 die Kriterien auf U4 bis U8 eingeschränkt. Danach werden Kinder ab der vierten und fünften Lebenswoche bis zum vierten Geburtstag regelmäßig auf ihre Entwicklung untersucht. Die ersten beiden Untersuchungen erfolgten in der Regel in den Krankenhäusern, begründete Anding die Änderung.
Text und Foto: dpa /fw