Die Eltern eines Mädchens mit Trisomie 21 und einem Herzfehler haben Frauenärzte verklagt. Sie verlangen Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Unterhaltskosten für ihre behinderte Tochter entsteht, sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 Euro.
Das Landgericht München hatte die Klage der Frau in erster Instanz im vergangenen Sommer abgewiesen. Die Behinderungen des Mädchens seien durch eine Verkettung unglücklicher Umstände nicht erkannt worden. Gegen das Urteil hatte das Paar Berufung eingelegt.
Die damals 28 Jahre alte Mutter von drei Kindern war 2009 an MS erkrankt. Als sie 2010 wieder schwanger war, wollte sie mit den Ärzten mögliche Risiken für das Ungeborene durch die Medikamente abklären, die sie wegen ihrer MS-Erkrankung nehmen musste. Die Eltern argumentieren, sie hätten die Schwangerschaft unterbrechen lassen, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten.
Die Mediziner hätten unter anderem von einer Fruchtwasseruntersuchung mit dem Hinweis auf eine Ultraschalluntersuchung abgeraten, ohne darauf hinzuweisen, dass diese nur begrenzt aussagekräftig sei. Bei den Ultraschall-Untersuchungen hatten die Ärzte nichts Auffälliges entdeckt. Hinweise auf ein Down-Syndrom sind aber nur in bis zu 70 Prozent der Fälle im Ultraschall zu erkennen.
Die beklagten Mediziner gaben hingegen an, sie hätten das Paar über Möglichkeiten und Grenzen der vorgeburtlichen Diagnostik eingehend informiert – unter anderem darüber, dass größtmögliche Sicherheit eine Fruchtwasseruntersuchung biete. Der Senat wird am Donnerstag auch einen Sachverständigen hören.
Text: dpa /fw
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