ÄrztInnen sorgen sich wegen der Corona-Krise um ungewollt schwangere Frauen, die einen Abbruch planen. Es könne sein, dass diese wieder zu unsicheren Abtreibungsmethoden griffen, "mit der Gefahr von gesundheitlichen Schäden wie Entzündungen, Sterilität, Blutungen, bis hin zum Tod", erklärte die Gießener Ärztin Kristina Hänel gemeinsam mit einem Netzwerk aus ÄrztInnen, die die Eingriffe anbieten.
Derzeit gebe es große Einschränkungen in Beratungsstellen sowie Praxen und Kliniken. Zu befürchten sei zugleich, dass es wegen der Ausgangsbeschränkungen zu mehr unerwünschten Schwangerschaften infolge einer Zunahme häuslicher und sexueller Gewalt komme.
Das Netzwerk aus ÄrztInnen und Verbänden wie Pro Familia fordert unter anderem, Videoberatung oder telefonische Beratung der Frauen zu ermöglichen. Ansonsten müssten die vor den Eingriffen vorgeschriebene Pflichtberatung und die Wartefrist ausgesetzt werden. Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch zu Hause mit telemedizinischer Begleitung solle bis Ende der neunten Woche zugelassen und die Eingriffe sollten als notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen anerkannt werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im vergangenen Juli die Verurteilung von Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund war die seit Ende März geänderte Rechtslage. Das Landgericht Gießen befasste sich erneut mit dem Fall und verurteilte Hänel zu einer geringeren Geldstrafe. Hänel will bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
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