Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rät pflegebedürftigen Heimbewohnern, sich in diesem Jahr nicht mehr in eine höhere Pflegestufe drängen zu lassen. Viele Heimbetreiber versuchten, ihren Bewohner noch vor der nächsten Stufe der Pflegereform 2017 zu einem Höherstufungsantrag zu überreden – zulasten der Betroffenen. Andererseits sollten Pflegebedürftige mit niedriger Pflegestufe, die demnächst ohnehin in ein Heim ziehen wollen, überlegen, ob es nicht sinnvoll sei, den Umzug noch 2016 ins Auge zu fassen, gibt Stiftungsvorstand Eugen Brysch zu bedenken.
Hintergrund ist, dass im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes im kommenden Jahr die bisherigen Pflegestufen I bis III durch die Pflegegrade I bis V ersetzt werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte dabei versichert, dass keiner der zum Stichtag der Umstellung am 1. Januar 2017 erwarteten 2,8 Millionen Leistungsbezieher der sozialen und privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werde. Anpassungen zwischen den heutigen Pflegestufen und den künftigen Pflegegraden gebe es für diese Menschen nur nach oben.
Wenn also die Heimbetreiber ihre Bewohner noch in diesem Jahr in eine höhere Pflegestufe bekommen, profitieren sie von der Reform im nächsten Jahr durch höhere Einnahmen. Die Zeche zahlen die Heimbewohner, weil sie bis Dezember einen höheren Eigenanteil an den Pflegekosten tragen müssen. Ab 2017 erhalten sie dann im Zuge des Bestandsschutzes einen geringeren Zuschuss der Pflegekasse, erläutert Brysch.
“Zum Jahreswechsel stehen grundlegende Änderungen in der Pflege an. Deshalb jetzt die Weichen stellen, damit die Kostenfalle in der Pflege nicht zuschnappt”, warnt Brysch. Das betreffe Hunderttausende von pflegebedürftigen Menschen: Egal, ob sie heute in einem Heim leben oder einen Umzug dorthin planen. “Wer jetzt klug handelt, kann Mehrkosten von bis zu mehreren hundert Euro pro Monat vermeiden.”
Die Formel laute: Wer heute eine niedrige Pflegestufe hat, zahlt einen niedrigen Eigenanteil an den Pflegekosten. Mit dem Bestandsschutz wird sich auch 2017 daran nichts ändern. Wenn der Eigenanteil im Pflegeheim steigt, zahlen die Pflegekassen die Differenz.
Bei niedriger Pflegestufe sei es für Menschen, die demnächst ohnehin in ein Heim ziehen wollen, sinnvoll, dies noch 2016 umzusetzen. Grund ist auch hier die Bestandsschutzregelung. Wer im Dezember 2016 einen niedrigen Eigenanteil an den Pflegekosten gezahlt hat, erhält ab 2017 einen Zuschuss von der Pflegekasse. Der gleicht die Differenz zum höheren Eigenanteil aus.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einen 5-Punkte-Check vorgelegt. Hier wird deutlich, wer heute handeln muss oder besser bis 2017 abwartet.