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“Ein Antikorruptionsgesetz darf Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen”

Die Bundesregierung will Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. Allerdings fehlt dem bisherigen Entwurf des Antikorruptionsgesetzes e

Die Bundesregierung will Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. Allerdings fehlt dem bisherigen Entwurf des Antikorruptionsgesetzes ein Katalog, was erlaubt und nicht erlaubt ist.

Von Dr. Bodo Müller

Ende Januar hat Transparency International den Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht. Auf einer Skala von 0 bis 100 (keine Korruption) erreicht Deutschland 81 Punkte. Weltweit liegt Deutschland auf dem zehnten Platz, unter den G20-Staaten auf dem zweiten. Das Ergebnis lässt sich als gute Platzierung oder auch als verbesserungswürdig interpretieren. Aktuell beraten Bundestag und Bundesrat das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Die Bundesregierung will künftig Bestechung und Bestechlichkeit in diesem Bereich mit Geldstrafen und bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen – in gravierenden Fällen sollen sogar fünf Jahre Freiheitsentzug möglich sein. In Kraft treten sollen die neuen Paragrafen 299a und 299b des Strafgesetzbuches im Frühjahr 2016.

Das Gesundheitswesen gilt als korruptionsanfällig. Das hat zum einen mit dem Volumen des Marktes zum anderen mit seiner Struktur zu tun. Dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge beliefen sich 2013 die Gesundheitsausgaben auf rund 315 Milliarden Euro oder 3.910 Euro je Einwohner. Es geht um viel Geld, das zu einem Großteil von den Krankenkassen verteilt wird. Ärzte, Therapeuten und auch Apotheker sitzen an einer wichtigen Schnittstelle: Ihre Verordnungen und Empfehlungen entscheiden darüber, welche Medikamente und Therapien verkauft werden. Für Unternehmen der Gesundheitsbranche und Krankenkassen können sich dadurch finanzielle Vor- oder Nachteile in Milliardenhöhe ergeben.

Das genaue Volumen von Bestechung und Bestechlichkeit ist allerdings statistisch nicht erfasst, so dass sich nicht eindeutig sagen lässt, ob es mehr illegale Absprachen und Gegengeschäfte als in anderen Branchen gibt. Es soll neue Straftatbestände für Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geben. Das Gesetz soll also in zwei Richtungen wirken. Es geht auch nicht nur um Ärzte, sondern schließt alle Heilberufe ein, die eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Sprich auch Apotheker, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte sind betroffen.

Gesetz soll in zwei Richtungen wirken

Mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe kann beispielsweise bestraft werden, wer einen Vorteil dafür fordert oder annimmt, dass er bei der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln, von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten einen Wettbewerber in unlauterer Weise bevorzuge oder seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletze. Auch das Anbieten und Gewähren von Vorteilen bei einer konkreten Gegenleistung ist strafbar.

Generell ist das Arzt-Patient-Verhältnis ein besonderes. Es vermischen sich Vertrauen mit berufsständischem Recht und Strafrecht. Das macht die Zuordnung eines eindeutigen Straftatbestandes schwierig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs besagt, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln, so dass die Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches für niedergelassene Vertragsärzte nicht anwendbar seien. Auch Straftatbestände der Untreue (§ 266 StGB) und des Betrugs (§ 263 StGB) können das Geben und Nehmen von Bestechungsgeldern nur eingeschränkt erfassen und decken Korruption nicht hinreichend ab. Deshalb sieht der Gesetzgeber Bedarf für eine Neuregelung. Seine Argumentation lautet, dass Korruption im Gesundheitswesen den Wettbewerb beeinträchtige, medizinische Leistungen verteuere und das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen schwäche. Das unterscheide das Gesundheitswesen von anderen Wirtschaftszweigen.

Auch wenn sich der Großteil der Ärzte und Unternehmen absolut korrekt verhält, gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen Pharmaunternehmen Prämien an Ärzte gezahlt haben, um bestimmte Verschreibungen zu erwirken. Auch wurden Praxisausstattungen bezahlt, Ärzte von der Industrie zu teuren Kongressen eingeladen und ihnen kostenlose Fortbildungen angeboten. Darüber hinaus wurden Fälle bekannt, in denen Ärzten Zuwendungen für die Zuführung von Patienten an Kliniken, andere Ärzte oder Labore erhielten.

In einer Umfrage des GKV-Spitzenverbandes haben 14 Prozent der niedergelassenen Ärzte erklärt, dass Zuweisungen gegen Entgelt gängige Praxis sind. 35 Prozent stimmten dem teilweise zu. Dass Ärzte und Industrie eng zusammenarbeiten ist vom Gesetzgeber generell ausdrücklich erwünscht.

Pharmaindustrie und Ärzte begrüßen Gesetzesinitiative, verlangen aber mehr Klarheit

Sowohl die Pharmaindustrie als auch die Ärzteverbände begrüßen die Initiative für ein Antikorruptionsgesetz. Allerdings erachten sie den bisherigen Entwurf als unzureichend, weil er sowohl die Industrie, Ärzte als auch alle anderen Heilberufe unter den Generalverdacht der Korruption stelle. Es werde zudem ein Sonderdelikt für eine bestimmte Berufsgruppe geschaffen. Wie überall gibt es auch unter Ärzten schwarze Schafe, deren Entscheidungen sich nicht allein am Wohle der Patienten orientieren. Ein eigenes Gesetz für eine bestimmte Branche lässt Ärzte automatisch in einem zwielichtigen Licht erscheinen. Ob man damit den Arztberuf attraktiver macht, was mit Blick auf den Ärztemangel in ländlichen Regionen notwendig wäre, darf bezweifelt werden.

Auch sind der Industrie Formulierungen viel zu schwammig und würden neue Rechtsuntersicherheit schaffen. In diese Richtung argumentieren beispielsweise der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa). Dessen Mitglieder haben sich parallel zur Entstehung des Antikorruptionsgesetzes im Rahmen einer Transparenz-Initiative verpflichtet, ihre Zuwendungen an Ärzte zu veröffentlichen.

Ärzteverbänden und Industrie fehlen im Gesetzesentwurf klare Vorgaben, was erlaubt und nicht erlaubt ist. Ist ein geschenkter Kugelschreiber bereits Bestechung? Darf ein Arzt eine Fortbildung der Pharmaindustrie besuchen, die ihm wichtiges berufliches Wissen vermittelt? Wie steht es mit Einladungen zu Kongressen, auf denen neue Studien und Behandlungsmethoden vorgestellt werden? Dürfen Ärzte gegen Bezahlung an Studien der Industrie mitwirken? Inwieweit dürfen Ärzte mit Krankenhäusern zusammenarbeiten? Kooperation zwischen Pharmaindustrie und Ärzten ist notwendig für den medizinischen Fortschritt. Problematisch ist zusätzlich, dass neben Wettbewerbern oder geschädigten Patienten, Kranken- und Pflegekassen sowie private Versicherungsunternehmen Strafantrag stellen können, was einer kooperativen Zusammenarbeit sicherlich wenig förderlich ist.

Die Spitzenverbände der Ärzte fordern einen eindeutig formulierten Katalog, was konkret korruptes Verhalten ist. Der Gesetzestext enthält aktuell nur Beispiele für Bereiche, in denen Bestechung vorkommt.

Über Dr. Bodo Müller

Dr. Bodo Müller ist Chefarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe im Vivantes-Klinikum Berlin Hellersdorf. Gleichzeitig ist er Gründer von esanum.