Der Schaden für Krankenkassen und Sozialämter beläuft sich auf fast 140 000 Euro. Die Richter am Bochumer Landgericht sprachen am Freitag eine längere Haftstrafe aus, weil die 49-Jährige eine Wiederholungstäterin ist. Die Frau war bereits 2010 zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Trotzdem hatte sie weitergemacht – nun allerdings in der Praxis ihres Ehemannes.
Hintergrund der Taten waren finanzielle Schwierigkeiten. Das Arztehepaar hatte sich mit dem Kauf von Immobilien übernommen und außerdem viel Geld für den Lebensstil der Familie ausgegeben. Das Strafverfahren gegen den ursprünglich ebenfalls angeklagten Ehemann wurde gegen Zahlung von 50 000 Euro eingestellt.
Text: dpa/fw