Drei Gruppen mit Vorrang bei Corona-Impfungen festgelegt
Zum geplanten Start von Corona-Impfungen werden nur begrenzte Impfstoffmengen verfügbar sein - deshalb soll in der Anfangsphase dafür eine Reihenfolge gelten. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt dafür drei Stufen fest.
Zum geplanten Start von Corona-Impfungen werden nur begrenzte Impfstoffmengen verfügbar sein - deshalb soll in der Anfangsphase dafür eine Reihenfolge gelten. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt dafür drei Stufen fest:
Gruppe 1 - Höchste Priorität
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die in stationären Einrichtungen gepflegt, behandelt oder betreut werden, oder dort tätig sind
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen betreuen
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohem Infektionsrisiko - besonders in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Corona-Impfzentren
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen mit sehr hohem Risiko für schwere Corona-Verläufe haben - besonders in der Krebsbehandlung oder Transplantationsmedizin.
Gruppe 2 - Hohe Priorität
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
- Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Verlauf: mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, nach Organtransplantation
- eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und von Schwangeren
- Beschäftigte, die geistig behinderte Menschen in Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten regelmäßig betreuen
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Corona-Ansteckungsrisiko - besonders Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal in Blut- und Plasmaspendediensten, in Corona-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko besonders bei Demonstrationen; MitarbeiterInnen im öffentlichen Gesundheitsdienst oder relevanten Positionen zum Aufrechterhalten des Klinikangebots; BewohnerInnen und Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose und AsylbewerberInnen
Gruppe 3 - Erhöhte Priorität
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
- Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Verlauf: mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30), chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, Immunschwäche oder HIV, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung (Arrhythmie), Vorhofflimmern, koronarer Herzkrankheit, arterieller Hypertension (Bluthochdruck), Schlaganfall, Krebs, Asthma, Autoimmunerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen
- Personen in besonders relevanter Position des Staates - besonders in Verfassungsorganen (u.a. Bundestag, Bundesregierung), Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Justiz, Katastrophenschutz mit Technischem Hilfswerk
- Personen in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen - besonders Apotheken, Pharma, Ernährungsbranche, Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, besonders in Laboren; dortiges Personal, das keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen im Lebensmitteleinzelhandel
- ErzieherInnen, Lehrkräfte
- Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.