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Digitalisierung in der Notfallmedizin: Neues Positionspapier erschienen

Beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Digitalisierung der Notfallmedizin – dafür setzt sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein. Jetzt wurde ein neues Positionspapier zur Digitalisierung der Notfallmedizin in Deutschland veröffentlicht.

Bundesweit einheitliche elektronische Infrastruktur gefordert

Beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Digitalisierung der Notfallmedizin – dafür setzt sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein. Jetzt hat die Fachgesellschaft zusammen mit der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sowie dem Verbundforschungsprojekt AKTIN ein neues Positionspapier zur Digitalisierung der Notfallmedizin in Deutschland veröffentlicht. Die Autoren definieren darin fünf Maßnahmen für eine nachhaltige Digitalisierung der Notfallmedizin in Deutschland.

"Wir brauchen einen einheitlichen Dokumentationsstandard in der Notfallversorgung", sagt DIVI-Generalsekretär Professor Felix Walcher im Interview anlässlich eines gemeinsamen parlamentarischen Abends mit dem Titel "Digitalisierung in der Notfallmedizin" des Verbundforschungsprojekts AKTIN und der TMF in Berlin. Im Projekt AKTIN (Verbesserung der Versorgungsforschung in der Akutmedizin durch Aufbau eines nationalen Notaufnahmeregisters) werden die Grundlagen für ein nationales Notaufnahmeregister erarbeitet. Auf Basis des Notaufnahmeprotokolls der DIVI, einer standardisierten, strukturierten Dokumentation in der Notaufnahme, wird mithilfe des Notaufnahmeregisters eine bundesweit einheitliche standardisierte elektronische Infrastruktur für Qualitätsmanagement in den Notaufnahmen, Surveillance und Versorgungsforschung in der Akutmedizin geschaffen.

Dokumentation der Patientenversorgung an Minimalstandards orientieren

Im aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Erstfassung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern wird in §12 gefordert, dass sich die Dokumentation der Patientenversorgung an Minimalstandards orientieren muss. "Dies ist eine gute Chance auf dem Weg zu einer standardisierten Dokumentation und damit Datenbasis, die wir in Deutschland dringend benötigen", so Dr. Dominik Brammen, Leiter der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Versorgungsforschung in der Akut und Notfallmedizin der Universitätsmedizin Magdeburg. Nun ist die Politik gefragt.