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DGIIN: Widerspruchslösung kann Zahl der Organspenden erhöhen

In die Debatte schaltet sich auch die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein: In einer Online-Umfrage hat sich die große Mehrheit der Mitglieder für eine Widerspruchslösung ausgesprochen

Maßnahmenpaket sowie breite gesellschaftliche Diskussion gefordert

In vielen europäischen Ländern wird automatisch der zum Organspender, der sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Nun möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dieses Modell auch in Deutschland einführen. In die Debatte schaltet sich auch die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein: In einer Online-Umfrage hat sich die große Mehrheit der Mitglieder für eine Widerspruchslösung ausgesprochen, und auch der Vorstand unterstützt Spahns Vorschlag.

Die Zahl der Organspenden ist seit 2010 in Deutschland um fast ein Drittel gesunken, im vergangenen Jahr wurde mit 797 Spendern ein neuer Tiefstand erreicht. Gleichzeitig warten rund 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. "Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass das bisherige System der Organspende verbessert werden muss", sagt Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN. Die Einführung der Widerspruchslösung könne ein zusätzlicher Schritt sein, um die Zahl der für Transplantationen zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen. 

Zudem steht die Bevölkerung der Organspende mehrheitlich positiv gegenüber: In einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärten 72 Prozent der Befragten ihre Bereitschaft zur Organspende. Allerdings hatte nur jeder zweite von ihnen einen Spenderausweis ausgefüllt. Gemäß der derzeit geltenden Entscheidungslösung muss der Spender einer Organentnahme jedoch ausdrücklich zugestimmt haben. Liegt kein Spenderausweis vor, können in zweiter Linie auch die Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden.

Zwei Widerspruchsvarianten könnten die Zahl der Spenderorgane erhöhen

Diesen Prozess kehrt die sogenannte doppelte Widerspruchslösung genau um: Hat der Spender selbst zu Lebzeiten nicht widersprochen, haben in dieser Variante immer noch die Angehörigen das Recht zum Widerspruch, bevor Organe entnommen werden. Dieser von Spahn bevorzugten Variante stimmten bei der DGIIN-Umfrage 33 Prozent der Experten zu. 43 Prozent favorisierten hingegen die einfache Widerspruchslösung, bei der nur der Spender selbst widerspruchsberechtigt ist. Insgesamt beteiligten sich mit 1.014 Teilnehmern über 50 Prozent der Mitglieder der DGIIN an dieser Umfrage.

Zudem lehnen nur 14 Prozent der Deutschen eine posthume Organentnahme ausdrücklich ab. Die Widerspruchslösung führt zudem deutlicher vor Augen, dass auch derjenige eine Entscheidung trifft, der sich nicht entscheidet. "Wir müssen daher die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen sich umfassend informieren und auf dieser Grundlage frei entscheiden können", sagt Professor Dr. Stefan John, Oberarzt und Leiter des Funktionsbereiches Intensivmedizin sowie Leiter des Arbeitskreises Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg. Hierfür sei eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig, in der auch Bedenken ernst genommen werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass jeder über seine Möglichkeit zum Widerspruch informiert sei und ihm aus einem möglichen Widerspruch keine Nachteile erwachsen. 

Nach Ansicht der DGIIN reicht die Widerspruchslösung allein jedoch nicht aus, um eine Trendwende in der Transplantationsmedizin herbeizuführen. Dringenden Verbesserungsbedarf sehen die Experten auch bei den klinikinternen Abläufen. "Als Fachgesellschaft begrüßen wir daher einen weiteren Gesetzesentwurf, durch den die Transplantationsbeauftragten gestärkt, der Vorhalteaufwand für die Organentnahme besser vergütet und die Möglichkeiten, einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall zeitnah und flächendeckend festzustellen, verbessert werden sollen", sagt Janssens. Denn heute scheitert eine Organentnahme in einigen Fällen nicht am Willen des potenziellen Spenders oder seiner Angehörigen, sondern an den komplexen Abläufen innerhalb des medizinischen Systems und dem zunehmenden Personalmangel in den Kliniken, so der Experte abschließend.