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Debatte um Früherkennung von Erkrankungen

Einige Radiologische Praxen und Kliniken bieten rechtlich nicht zulässige Untersuchungen an. Es geht etwa um Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern. Nach Kritik vom Strahlenschutzamt reagiert das Umweltministerium und fordert die Betroffenen zum Handeln auf.

Rechtlich unzulässige Angebote sollen gestrichen werden

Einige Radiologische Praxen und Kliniken bieten rechtlich nicht zulässige Untersuchungen an. Es geht etwa um Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern. Nach Kritik vom Strahlenschutzamt reagiert das Umweltministerium und fordert die Betroffenen zum Handeln auf.

Einige ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computertomographie (CT) sind nach Expertenangaben rechtlich unzulässig und dürfen nicht weiter angeboten werden. "Wenn eine Streichung derartiger Angebote nicht erfolgt, können die Aufsichtsbehörden der Länder geeignete Maßnahmen ergreifen", sagte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter hatte zuvor die Angebote von Praxen und Kliniken kritisiert.

"Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend", sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini. Nach Auffassung der Strahlenschutzbehörde lassen die Informationen einiger Anbieter auf Qualitätsmängel schließen. Das sei das Ergebnis einer Auswertung von 150 Webseiten radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten.

Risiken und Nutzen müssen in Relation stehen

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) widerspricht dem BfS-Bericht nicht. Angebote außerhalb der gesetzlichen Vorgaben, seien "in der Tat rechtswidrig", heißt es in einer Stellungnahme, über die zunächst die "Ärzte Zeitung" berichtet hatte.

"Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen", sagte BfS-Präsidentin Paulini. Allerdings müsse sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten würden. Die Computertomographie nutzt Röntgenstrahlen.

Mammographie-Screening einzig zugelassenes Angebot mit Röntgenstrahlung

Bisher ist laut BfS das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das einzige zugelassene Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt. "Dies richtet sich an gesunde Frauen zwischen 50 und 69 Jahren", erklärte ein Sprecher des Niedersächsischen Umweltministeriums. Ziel sei es, mit der Mammographie Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Problematisch seien dagegen sogenannte "graue Screenings" oder "Manager-Checks", bei denen ohne Verdacht auf irgendeine Krankheit außerhalb standardisierter qualitätsgesicherter Programme untersucht werde.

Auch das Umweltministerium in Berlin betont, dass Früherkennungsuntersuchungen mittels CT außerhalb des Mammographie-Screening derzeit nicht zulässig seien. Der BfS-Bericht zeige, dass derartige Untersuchungen jedoch im Internet angeboten werden. Immerhin hätten über Artikel etwa in der "Ärzte Zeitung" oder dem "Deutschen Ärzteblatt" die Informationen nun eine breite Ärzteschaft erreicht.

Rechtslage ist Teil der Ärzteschaft scheinbar nicht bekannt

Der Grund, warum die illegalen Angebote im Netz überhaupt kursieren, ist für die Ministeriumssprecherin relativ einfach: "Es ist davon auszugehen, dass die Rechtslage einem Teil der Ärzteschaft nicht bekannt ist." Neben der Aufforderung zur Streichung, werde das Thema mit den zuständigen Länderbehörden beraten. Laut BfS läuft aktuell die Bewertung der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei RaucherInnen. Auch für andere Krankheiten könnten entsprechende CT-Untersuchungen überprüft und dann möglicherweise zugelassen werden.

"In Niedersachsen sind derzeit keine Defizite bekannt", sagte der Sprecher des Umweltministeriums in Hannover. Zuständig für die Qualitätssicherung gemäß Strahlenschutzverordnung sei die Ärztliche Stelle Niedersachsen/Bremen. Diese muss nach eigenen Angaben das zuständige Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren, wenn wesentliche Empfehlungen zur Qualitätsoptimierung in einer Institution wiederholt nicht beachtet wurden.