Im Interview mit esanum erläutert Professor Jörg M. Fegert, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin in Baden-Württemberg sowie Präsident des XXXV. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der vom 22. bis 25. März 2017 in Ulm stattfindet, wie Ärzte Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen erkennen und welche Möglichkeiten sie haben, das Kind zu schützen.
Prof. Jörg M. Fegert – Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm
esanum: Herr Professor Fegert, Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch im Kinder- und Jugendalter sind aufgrund ihrer Verletzungen häufig gezwungen, einen Arzt aufzusuchen. Welche Kriterien deuten auf Gewaltanwendung hin?
Fegert: Hier gilt es zu unterscheiden: Opfer von sexuellem Missbrauch – also sexualisierter Gewalt – weisen meist keine akuten körperlichen Symptome und Verletzungen auf, da die Taten häufig eine gewisse Zeit zurückliegen. Anders die Opfer von körperlicher Gewalt im Rahmen von Misshandlungen – also von Schlägen, Schütteln oder Ähnlichem. Wenn die Kinder und Jugendlichen bei einem Arzt vorstellig werden, dann häufig gemeinsam mit ihren Eltern. Opfer und Eltern stellen sich meist verschleppt vor. Das heißt, sie kommen deutlich später, als es andere Eltern tun würden. Welche Eltern gehen erst drei Tage später zum Arzt, wenn ein Kleinkind von der Wickelkommode gefallen ist? Und dann noch zum Spätdienst in die Notaufnahme?
Erfahrene Ärzte wissen sehr schnell, dass an den Schilderungen des Falles etwas nicht stimmt. Es zeigen sich Widersprüche und nicht plausible Mechanismen, wie sich eine Verletzung angeblich zugetragen hat. Am Ende kann die Art der Verletzung auch ein klares Indiz sein. Verletzungen an der Innenseite der Oberschenkel kommen beim normalen Spiel nur selten vor. Striemen, Druckstellen, Rippenserienfrakturen oder Verbrennungsspuren von Zigaretten an bestimmten Stellen auch nicht. Das lässt einen Arzt hellhörig werden. Hier ist durchaus Kombinationsgabe und quasi kriminalistisches Gespür gefragt.
esanum: Wieso kommen Eltern überhaupt zum Arzt, wenn sie selbst oder eine ihnen bekannte Person für die Gewaltanwendung verantwortlich sind? Sie riskieren ja, sich zu verraten.
Fegert: Wie gesagt, sie kommen oft verzögert zur Vorstellung. Der ursprüngliche Gedanke war also, dass die Verletzung unbemerkt von alleine wieder weggehen wird. Nur wenn die Verletzung nicht besser wird oder sich sogar verschlimmert, ist ein Arztbesuch zwingend notwendig. Hier spielt das Umfeld eine Rolle, das sich wundert, wenn ein Kind trotz Verletzung nicht zum Arzt geht und so sozialen Druck ausübt. Es gibt zudem Eltern, die ein schlechtes Gewissen plagt. Sie wissen, dass sie etwas Falsches getan haben und hoffen, dass ihnen selbst jemand hilft, wenn das Ganze rauskommt.
esanum: Wenn ein Arzt einen konkreten Verdacht auf körperliche Misshandlung oder Missbrauch hat, was kann er tun? Er kann die Eltern kaum direkt mit seinem Verdacht konfrontieren.
Fegert: In erster Linie steht der Schutz des Kindes im Vordergrund. Manchmal ist es notwendig, die Eltern direkt mit diesem Verdacht zu konfrontieren. Wichtig ist, dass in einer solchen Situation der Schutz des Kindes gewährleistet werden kann. Ein Arzt kann weitere Untersuchungen anordnen, die zum Beispiel einer temporären stationären Behandlung bedürfen. So gewinnt man Zeit für das Kind, das natürlich meist Angst hat, gerade wenn Eltern und Verwandte involviert sind. Die weiteren Untersuchungen ergeben dann häufig ein klareres Bild der Verletzungen – zum Beispiel mit Hilfe der Radiologie, die einem Arzt Details zu Brüchen – zum Beispiel zu unterschiedlich alten Frakturen – verrät. In der Zwischenzeit kann der Arzt beispielsweise Kontakt zu sozialpädiatrischen Zentren herstellen und sich dort Rat einholen. Auch das Jugendamt kann er kontaktieren. Das Bundeskinderschutzgesetz macht hier eindeutige Vorgaben im Sinne einer Befugnisnorm, die jeder Arzt kennen sollte.
Nur in den seltensten Fällen schalten Ärzte direkt Polizei und Staatsanwaltschaft ein, wenngleich manche Kollegen diesen Schritt konsequent fordern. In anderen Ländern ist eine Anzeige gesetzlich vorgeschrieben.
esanum: Welche Informationen muss ein Arzt öffentlichen Stellen wie Jugendamt und Staatsanwaltschaft übermitteln? Bindet ihn nicht die Schweigepflicht?
Fegert: Hier greift das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG. Dieses definiert ganz klar, dass das Wohl des Kindes oder Jugendlichen an erster Stelle stehen muss. Eine Strafverfolgung, die sowieso meist schwierig ist und häufig zu Freisprüchen mangels Beweisen führt, ist dabei nachrangig. Der Arzt soll eine Lösung finden, die dem Wohl des Kindes dient. Das könnte zum Beispiel der regelmäßige Besuch des Kindes in einem sozialpädiatrischen Zentrum sein, so dass das Kind öfter von einer offiziellen Stelle gesehen wird. Das KKG besagt eindeutig, dass Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Gefährdung des Kindeswohls gegenüber dem Jugendamt Auskunft geben können, ohne ihre Schweigepflicht zu verletzen – §4 KKG.
esanum: Wie kommen Fälle von sexuellem Missbrauch ans Tageslicht, wenn keine körperlichen Verletzungen sichtbar sind?
Fegert: Bei Kindern und Jugendlichen sind die Abläufe unterschiedlich. Diese wenden sich selbst an Freunde oder an Beratungsstellen, auf die sie zum Beispiel im Internet stoßen. Zu häufig werden die Vertrauenspersonen leider aber nicht aktiv, sei es aus Ungläubigkeit oder Scham, dass man bestimmten Personen eine derartige Tat nicht zutrauen würde. Bei Jugendlichen ist es anders: Diese wenden sich selbst an Beratungsstellen, die sie vor allem im Internet finden.
Es gibt allerdings auch einen ganz anderen Weg, wie solche Fälle zutage treten. Bei Kindern und Jugendlichen leiden als Folge eines Missbrauchs oft die schulischen Leistungen. Die Kinder werden aggressiv, depressiv oder ziehen sich zurück. Ganz plakativ: Sie fallen auf, so dass nach einiger Zeit ein Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeut aufgesucht wird. Über Fragebögen und Gespräche wird dann meist recht schnell deutlich, dass Missbrauch vorliegt. Man muss allerdings direkt danach fragen – die Kinder fangen dann an zu berichten, gerade wenn die Eltern nicht dabei sind.
esanum: Was sind die Gründe, warum viele Anzeigen wegen körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch in den Prozessen ohne Bestrafung der Täter enden.
Fegert: Das hat mit den Bestimmtheitsanforderungen bei der Beweisführung zu tun. Es muss sich ein spezifischer Fall nachweisen lassen und das ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen schwierig, die langem Missbrauch zu ihnen nicht mehr bekannten Zeiten ausgesetzt waren. Im Prozess machen die Eltern von ihrem Aussageverweigungsrecht Gebrauch. Weitere Beweise oder Zeugen gibt es in der Regel nicht.
Außerdem stellt sich die Frage, ob mit einem Prozess dem Kind geholfen ist. Wir veranstalten für Ärzte und andere Angehörige der Heilberufe regelmäßig Online-Fortbildungen, in denen wir diesen vermitteln, wie sie in Fällen von Missbrauch, körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung vorgehen sollen. Da werden auch fallbezogen verschiedene Szenarien durchgespielt.
Die Online-Fortbildungen zu den Themen “Prävention von sexuellem Missbrauch” sowie der “Grundkurs Kinderschutz in der Medizin” können unter //missbrauch.elearning-kinderschutz.de sowie //grundkurs.elearning-kinderschutz.de abgerufen werden.