Angesichts steigender Infektionszahlen wurden Rufe immer dringlicher, die Pandemie stärker einzudämmen. Nun soll eine Reihe von Vorgaben festgelegt werden - und zwar einheitlich. Doch es gibt auch Kritik.
Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle sollen bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Gegenmaßnahmen kommen. Der Bundestag will dazu am 21. April um 11.00 eine "Notbremse" mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen beschließen. Dazu gehören weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen am 22. April noch in den Bundesrat gehen und dann rasch in Kraft treten - vorerst bis Ende Juni. Aus der Opposition und von PatientenschützerInnen kam Kritik.
Gezogen werden soll die "Bundes-Notbremse", wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 EinwohnerInnen binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Auf eine ähnliche Notbremse hatten sich Anfang März auch schon Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die MinisterpräsidentInnen verständigt. Eine teils zögerliche Umsetzung in den Ländern stieß aber auf Kritik besonders des Bundes. Daher soll nun ein Bundesgesetz greifen. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist richtig, aber die Maßnahmen sind nicht ausreichend." Bei einem Inzidenzwert von 100 werde die Notbremse zu spät und zu zögerlich gezogen, greifen müsste sie schon ab 50. "Die Maßnahmen fokussieren sich zu stark auf private und zu wenig auf wirtschaftliche Aktivitäten." Am Arbeitsplatz sollte zwei Mal wöchentlich verpflichtend getestet und das auch dokumentiert werden, dort sei eine FFP2-Maskenpflicht geboten. Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165 seien viel zu spät. "Mit diesem halbgaren Gesetz werden wir die Kontrolle über das Virus nicht zurückgewinnen."
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, was verheerende Auswirkungen für den Rückhalt in der Bevölkerung hätte. "Deshalb ist der Bundestag aufgefordert, die notwendigen bundesweiten Maßnahmen nicht allein auf Inzidenzen zu stützen", sagte Vorstand Eugen Brysch. Daneben seien die Impfrate der betagten und schwerst kranken Menschen sowie die Belastung der Krankenhäuser im Infektionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Der Blick allein auf Intensivstationen reiche nicht, denn dort werde nur ein kleiner Teil der COVID-19-Erkrankten versorgt.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Pläne zu Ausgangsbeschränkungen. "Der Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen haben, phasenweise zu Ausgangsbeschränkungen gegriffen haben", sagte er dem Tagesspiegel. Schäuble betonte zugleich: "Unabhängig von Verboten und Kontrollen, jeder Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle zu brechen." Der Landkreistag mahnte, Ausgangsbeschränkungen mit Augenmaß zu überwachen. «Die Menschen dürfen die Kontrolle nicht als schikanierend empfinden», sagte Präsident Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Ausgangsbeschränkungen: Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
Geschäfte: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kundschaft nur einlassen, wenn ein negativen Corona-Test vorlegt und ein Termin gebucht wird. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Schulen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.