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Bundestag schließt Gesetzeslücke bei Zwangsbehandlungen

Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr beanstandet hatte.

Gesetzeslücke bei Zwangsbehandlung geschlossen 

Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr beanstandet hatte.

Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, durften bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht waren. In einem normalen Krankenhaus war eine solche Zwangsbehandlung bisher nicht möglich - was der Bundestag nun geändert hat. Ambulante Zwangsmaßnahmen bleiben aber weiterhin ausgeschlossen.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits nach dem Kabinettsbeschluss im Januar betont, ein derart schwerer Eingriff in die Grundrechte eines Patienten dürfe nur «das letzte Mittel» sein. Neben dem Recht des Einzelnen, selber über seine medizinische Behandlung zu entschieden, gebe es aber die Pflicht des Staates, Gesundheit und Leben jedes Bürgers zu schützen.