Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das dem Gesundheitsministerium zusätzliche Durchgriffsrechte gegenüber Ärzten, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen einräumt.
So kann das Ministerium als zusätzliche Aufsichtsinstanz künftig eine "Person für besondere Angelegenheiten" entsenden. Darüber hinaus werden die Mitglieder der Selbstverwaltung zur Einrichtung einer Innenrevision verpflichtet, die Regelverstöße an die Aufsichtsbehörde melden muss.
Nach dem Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt der Staat zwar die Rahmenbedingungen vor, doch die Kassen und die Leistungserbringer organisieren die medizinische Versorgung der Bevölkerung letztlich in Eigenregie. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte, durch die jetzt beschlossene Reform könne die Selbstverwaltung ihrer Verantwortung für eine gute Patientenversorgung besser gerecht werden.
Die Krankenkassen waren jedoch gegen die Reform Sturm gelaufen und hatten vor einem "Rundumschlag" gewarnt. Auch in der großen Koalition war das Vorhaben umstritten. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag hatte die SPD noch mit einer Blockade gedroht. In der abschließenden Sitzung des Gesundheitsausschusses wurden deshalb zahlreiche Details im Gesetzentwurf geändert.