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Bundestag beschließt Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag. Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Michae

Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag. Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war, erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich.

Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.

Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.

Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.

Text und Foto: dpa /fw