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Bundesrat billigt Gesetz für schärfere Strafen gegen korrupte Ärzte

Korrupten Ärzten oder anderen Vertretern von Heilberufen drohen künftig bis zu drei Jahre Haft – in besonders schweren Fällen können es bis zu fünf Jahre sein. Das sieht ein Gesetz gegen Korr

Korrupten Ärzten oder anderen Vertretern von Heilberufen drohen künftig bis zu drei Jahre Haft – in besonders schweren Fällen können es bis zu fünf Jahre sein.

Das sieht ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vor, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat gebilligt hat. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die der Bundesgerichtshof schon 2012 bemängelt hatte. Denn mit den bisherigen Regelungen konnten niedergelassene Ärzte nicht wegen Korruption belangt werden.

Nach dem Gesetz sollen Bestechung und Bestechlichkeit in den Heilberufen bestraft werden können. Nicht nur korrupte Ärzte sind dann von einer solchen Strafe bedroht, sondern auch die Bestechenden wie Pharma-Vertreter. Gesetzliche Krankenkassen kritisieren, dass einige Regelungen im Regierungsentwurf abgeschwächt worden seien, vor allem zugunsten von Apothekern. Ihnen werde bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt.

Vor diesem Hintergrund monieren auch die Länder, dass durch die enge Formulierung des Gesetzestextes unter anderem Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen herausfielen. Aus Sicht des Bundesrates sind bereits jetzt Schutzlücken im Gesetz absehbar. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel.

Text: dpa /fw

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