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Bundesgerichtshof soll Grundsatzentscheidung zu Sterbebegleitung treffen

Ein körperlich kranker Mensch begeht Suizid. Ein Arzt begleitet ihn beim Sterben und verzichtet auf lebensrettende Maßnahmen. Macht sich der Mediziner dadurch strafbar? Das soll ein BGH-Urteil klären.

Entscheidung soll am 3. Juli getroffen werden

Ein körperlich kranker Mensch begeht Suizid. Ein Arzt begleitet ihn beim Sterben und verzichtet auf lebensrettende Maßnahmen. Macht sich der Mediziner dadurch strafbar? Das soll ein BGH-Urteil klären.

Am Bundesgerichtshof (BGH) wird am 3. Juli eine grundsätzliche Entscheidung zu Sterbehilfe und Sterbebegleitung durch Ärzte erwartet. Es geht um zwei Fälle, bei denen Mediziner aus Berlin und Hamburg kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet hatten, ohne lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. Die Landgerichte in Berlin und Hamburg sprachen die Mediziner frei. Dagegen legten die Staatsanwaltschaften Revision ein, nun liegen die Fälle beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. "Das ist ein sehr relevantes Urteil, weil es um grundsätzliche Fragen geht", sagte der Sprecher des Marburger Bundes, Hans-Jörg Freese.

Beide Fälle liegen schon Jahre zurück: 2013 schluckte eine chronisch kranke Frau in Berlin eine tödliche Dosis eines Schlafmittels. Danach informierte sie ihren Arzt, der sie bewusstlos fand und, wie zuvor verabredet, ihr Sterben begleitete. Der Hamburger Mediziner war dabei, als 2012 zwei über 80 Jahre alte, kranke Frauen auf eigenen Wunsch aus dem Leben schieden. Beide Mediziner wurden freigesprochen. In beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden. Dieser Wille sei zu respektieren, so die Gerichte. Gegen die Freisprüche legten die Anklagevertreter Revision ein.

Mediziner sollen Würde und Willen der Sterbenden achten

Schon nach ihrer Berufsordnung dürften Ärzte keine aktive Hilfe zur Selbsttötung leisten, erläuterte Freese. Zugleich müssten Mediziner aber Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beistehen. "Die Frage ist immer: Was heißt das?", sagte Freese. Der BGH wird klären müssen, ob sich Mediziner strafbar machen, wenn sie in einem solchen Fall auf lebensrettende Maßnahmen verzichten. Die Staatsanwaltschaften hatte die Mediziner wegen Totschlags sowie Tötung auf Verlangen angeklagt.

Seit 2015 gilt in Deutschland das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung". Gegen das Verbot haben schwerkranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Eine Entscheidung in Karlsruhe wird im Herbst erwartet.