MMS wird im Internet als Mittel gegen viele Krankheiten wie etwa Krebs angeboten. Die Bundesbehörde BfArM warnt vor der Einnahme. Mit der Einstufung als “bedenkliches Arzneimittel” ist der Vertrieb als Heilmittel vorerst illegal.
Die Bundesbehörde BfArM hat vor dem umstrittenen Mittel Miracle Mineral Supplement (MMS) gewarnt, das angeblich gegen mehrere Krankheiten helfen soll. Bei zwei überprüften Produkten – MMS und MMS2 – bestehe der “begründete Verdacht”, dass sie “bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen”. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Donnerstag in Bonn mit. Die MMS-Lösung und die MMS2-Kapseln werden im Internet zusammen mit einer Säure angeboten und ergeben vermischt damit die Chemikalie Chlordioxid (ClO2). Nach Einnahme von MMS waren schwere gesundheitliche Schäden gemeldet worden.
Das BfArM stuft die Produkte als “bedenklich” ein und zugleich als zulassungspflichtige Arzneimittel – genauer: als Präsentationsarzneimittel, die eindeutige Heilversprechen machen. Sie dürfen ab sofort bundesweit nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ein Zulassungsverfahren ihre Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit belegt hat.
Die Länderbehörden – zuständig für die Kontrolle des Arzneimittelverkehrs – können nun Maßnahmen zum Schutz der Patienten einleiten und etwa die Einfuhr und den Vertrieb der Produkte untersagen. MMS wird im Netz als Mittel angepriesen, das angeblich Krebs, Hepatitis, Malaria oder chronische Infektionen heilen soll.
Tatsächlich enthalten die MMS-Lösung das Oxidationsmittel Natriumchlorit und die MMS2-Kapseln die Chemikalie Calciumhypochlorit. Vermischt mit der – ebenfalls im Internet angebotenen – Zitronensäure entsteht das giftige Gas Chlordioxid, ein Bleich- und Desinfektionsmittel. Es verursacht laut BfArM “schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden”. Den Giftnotrufzentralen liegen zudem Fälle von Erbrechen und Atemstörungen vor. Auch aus Frankreich, Großbritannien, der Schweiz, Kanada oder den USA seien ernste Schädigungen gemeldet worden – darunter Nierenversagen oder Verätzungen der Speiseröhre.
Das BfArM hatte schon 2014 vor MMS gewarnt. Über eine Einstufung als Arzneimittel konnte das Bundesinstitut aber erst jetzt entscheiden, nachdem eine Landesbehörde einen Prüfauftrag gestellt hatte. Der britische Hersteller der beiden untersuchten Produkte kann binnen eines Monats Widerspruch erheben.
Text: dpa /fw